Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik - Année politique Suisse

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Ausgewählte Beiträge zur
Schweizer Politik
  Suchabfrage           25.10.2018

  Thema                 Keine Einschränkung
  Schlagworte           Spitalwesen
  Akteure               Keine Einschränkung
  Prozesstypen          Keine Einschränkung
  Datum                 01.01.1989 - 25.10.2018

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK   01.01.89 - 25.10.18
Impressum
Herausgeber
Année Politique Suisse
Institut für Politikwissenschaft
Universität Bern
Fabrikstrasse 8
CH-3012 Bern
www.anneepolitique.swiss

Beiträge von
Benteli, Marianne
Bernhard, Laurent
Caroni, Flavia
Rinderknecht, Matthias
Rohrer, Linda
Schneuwly, Joëlle
Schnyder, Sébastien
Schubiger, Maximilian
Ziehli, Karel

Bevorzugte Zitierweise

Benteli, Marianne; Bernhard, Laurent; Caroni, Flavia; Rinderknecht, Matthias; Rohrer,
Linda; Schneuwly, Joëlle; Schnyder, Sébastien; Schubiger, Maximilian; Ziehli, Karel 2018.
Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik: Spitalwesen, 1989 - 2018. Bern: Année
Politique Suisse, Institut für Politikwissenschaft, Universität Bern.
www.anneepolitique.swiss, abgerufen am 25.10.2018.

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK         01.01.89 - 25.10.18
Inhaltsverzeichnis

Allgemeine Chronik                                                                     1
    Grundlagen der Staatsordnung                                                       1
        Föderativer Aufbau                                                             1
           Jurafrage                                                                   1
    Sozialpolitik                                                                      1
        Bevölkerung und Arbeit                                                         1
           Kollektive Arbeitsbeziehungen                                               1
        Gesundheit, Sozialhilfe, Sport                                                 2
           Gesundheitspolitik                                                          2
           Ärzte und Pflegepersonal                                                  16
           Medikamente                                                                17
        Sozialversicherungen                                                          17
           Invalidenversicherung (IV)                                                 17
           Krankenversicherung                                                       18
           Unfallversicherung                                                        22
    Bildung, Kultur und Medien                                                       22
        Medien                                                                       23
           Telekommunikation                                                         23

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK   01.01.89 - 25.10.18   I
Abkürzungsverzeichnis
EJPD             Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
SGK-SR           Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates
BSV              Bundesamt für Sozialversicherungen
GDK              Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen
                 und -direktoren
SGK-NR           Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates
OECD             Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
BAG              Bundesamt für Gesundheit
GPK-SR           Geschäftsprüfungskommission des Ständerates
FINMA            Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
IV               Invalidenversicherung
EDI              Eidgenössisches Departement des Inneren
SAMW             Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften
FMH              Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
EVG              Eidgenössisches Versicherungsgericht
KVG              Bundesgesetz über die Krankenversicherungen
SDK              Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz
AKV              Aargauischer Krankenkassenverband
HJB              Hôpital du Jura bernois
UVG              Bundesgesetz über die Unfallversicherung
KMG              Kommunikationsmodellgemeinden

DFJP             Département fédéral de justice et police
CSSS-CE          Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil des
                 Etats
OFAS             Office fédéral des assurances sociales
CDS              Conférence suisse des directrices et directeurs cantonaux de la santé
CSSS-CN          Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil
                 national
OCDE             Organisation de coopération et de développement économiques
OFSP             Office fédéral de la santé publique
CDG-CE           Commission de gestion du Conseil des Etats
FINMA            Autorité fédérale de surveillance des marchés financiers
AI               Assurance-invalidité
DFI              Département fédéral de l'intérieur
ASSM             Académie Suisse des Sciences Médicales
FMH              Fédération des médecins suisses
TFA              Tribunal fédéral des assurances
LAMal            Loi fédérale sur l'assurance-maladie
CDC              Conférence des directeurs cantonaux des affaires sanitaires
AKV              Association des assureurs-maladie argovienne
HJB              Hôpital du Jura bernois
LAA              Loi fédérale sur l'assurance-accidents
CMC              Communes modèles de communication

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK          01.01.89 - 25.10.18   II
Allgemeine Chronik
                                Grundlagen der Staatsordnung
                                Föderativer Aufbau
                                Jurafrage
INTERKANTONALE ZUSAMMENARBEIT   Dans le cadre de la votation sur le changement d'appartenance cantonale de la ville
DATUM: 15.05.2017
KAREL ZIEHLI
                                bernoise de Moutier, l'hôpital prévôtois est source de conflits. En effet, en tant
                                qu'employeur de première importance dans cette région-ci du Jura bernois – 330
                                personnes y sont employées – toute décision quant à son avenir pourrait avoir une
                                influence significative sur le vote du 18 juin 2017. En cas de changement cantonal, le
                                gouvernement bernois exclut toute possibilité de planification hospitalière commune,
                                ainsi que toute ouverture de l'actionnariat de l'Hôpital du Jura bernois (HJB) – le
                                canton de Berne étant actionnaire à 100%.
                                De plus, le canton du Jura s'est plaint, auprès de la conseillère fédérale en charge du
                                bon déroulement du scrutin, Simonetta Sommaruga, ainsi qu'auprès du canton de
                                Berne, des agissements des responsables de l'hôpital. Le conseiller d'Etat jurassien
                                Charles Juillard (JU, cvp/pdc) remet en question l'engagement de ces derniers, qui ont
                                fait part – par l'envoi de lettres et de publication d'annonces – de leurs inquiétudes
                                quant aux incertitudes qu'un changement de canton pouvaient impliquer. Ces propos
                                ont poussé le conseiller d'Etat jurassien à dire qu'il s'agissait d'une prise de position
                                claire en faveur du maintien de la cité prévôtoise au sein du canton de Berne. Anthony
                                Picard, le Président du Conseil d'administration de l'hôpital en question, justifie ses
                                craintes par la proximité de l'hôpital de Delémont – 15 kilomètres séparent les deux
                                sites – qui est également actif dans les soins aigus. Il redoute qu'en cas de changement
                                cantonal, l'hôpital de Moutier ne soit amputé d'une partie de ses services. En réponse à
                                ces propos et actions, le ministre jurassien de l'économie et de la santé, Jacques
                                Gerber (JU, fdp/plr), a tenu à préciser que la feuille de route pour cette votation
                                n'incluait pas la négociation des futures prestations de cet hôpital en cas de
                                changement cantonal et qu'aucune modification des services n'était à prévoir avant
                                2021.
                                En février déjà, l'hôpital prévôtois était au centre de tensions quant à d'éventuelles
                                pressions et menaces d'intimidation dénoncées par des membres du personnel ainsi
                                que par des patients, poussant le maire de la ville de Moutier, Marcel Winistoerfer (BE,
                                pdc/cvp) à remettre une lettre à Pierre-Alain Schnegg (BE, svp/udc) – le conseiller
                                d'Etat bernois garant officiel de la régularité du scrutin – pour que cela ne se
                                reproduise pas. 1

                                Sozialpolitik
                                Bevölkerung und Arbeit
                                Kollektive Arbeitsbeziehungen
ANDERES                         Le conflit social à l’hôpital neuchâtelois de La Providence qui a éclaté en automne de
DATUM: 04.01.2013
LAURENT BERNHARD
                                l’année passée a pris fin le 4 février de l’année sous revue. Au bout de 72 jours de grève,
                                l’hôpital a décidé de licencier les 22 employés qui se battaient pour que le groupe
                                Genolier, le repreneur désigné de l’établissement, applique la convention collective du
                                travail « CCT 21 » au-delà de 2013. C’est de cette manière abrupte que s’est terminé le
                                plus long mouvement de grève que le canton de Neuchâtel ait connu. Le 26 janvier, une
                                manifestation de plusieurs centaines de personnes avait pourtant attiré des
                                syndicalistes et des militants politiques de toute la Suisse. 2

                                ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK          01.01.89 - 25.10.18   1
Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
                                Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
POSTULAT                        Im Dezember 2003 hiess der Nationalrat zwei Postulate seiner SGK gut, welche den
DATUM: 08.12.2003
MARIANNE BENTELI
                                Bundesrat ersuchen, zusammen mit der Vorlage zur monistischen Spitalfinanzierung
                                einen Bericht über die Vertragsfreiheit für die ambulante und stationäre Pflege
                                vorzulegen sowie neben dem monistischen Modell auch eines auszuarbeiten, welches
                                auf einem durchgehend dual-fixen Prinzip (Pflegeheime inklusive) beruhen würde (Po.
                                02.3645). 3

                                Gesundheitspolitik
POSTULAT                        Dies soll auch im Hinblick darauf geschehen, die galoppierende Entwicklung der
DATUM: 17.03.1989
MARIANNE BENTELI
                                Gesundheitskosten besser in den Griff zu bekommen. Da auf den Spitalsektor
                                annähernd 50% des Gesamtaufwandes für das Gesundheitswesen entfallen, wurden vor
                                allem hier Alternativen gesucht. Dabei standen die Bestrebungen um den Ausbau der
                                Spitex-Leistungen im Vordergrund, deren Uneinheitlichkeit und unsichere
                                Finanzierung Anlass zu zahlreichen Diskussionen gab.
                                Der Nationalrat folgte der Empfehlung seiner vorberatenden Kommission und sprach
                                sich dafür aus, die Spitex-Petition des 1. Schweizerischen Spitexkongresses, die u.a. die
                                versicherungsmässige Gleichstellung von Spitex- und Spitalpatienten fordert, an die mit
                                der Revision der Krankenversicherung beauftragte Kommission weiterzuleiten.
                                Der Nationalrat überwies ein Postulat Fischer (cvp, LU), welches den Bundesrat ersucht,
                                zu prüfen, ob nicht über die Invalidenversicherung angemessene Taggelder ausbezahlt
                                werden könnten, da die spitalexterne Pflege von den Angehörigen grosse materielle
                                Opfer verlangt. Von frauenpolitischer Seite wurde befürchtet, Spitex werde das
                                traditionelle Frauenbild weiter zementieren und zu bedenklichen Lücken in der
                                Altersvorsorge derjenigen Frauen führen, die für die Pflege ihrer Angehörigen einen
                                Erwerbsunterbruch in Kauf nehmen.
                                Im Rahmen der 10. AHV-Revision gibt es deshalb auch Stimmen, die vorschlagen,
                                Betreuungsgutschriften nicht nur für die Kindererziehung, sondern auch für die
                                Betreuung pflegebedürftiger und alter Angehöriger einzuführen 4

GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE       Als Gründe für die Kostenexpansion im Gesundheitswesen nennen Fachleute das
DATUM: 30.03.1990
MARIANNE BENTELI
                                immer grössere Leistungsangebot in den Spitälern, die starke Zunahme der Zahl der
                                Ärzte, den vermehrten Medikamentenkonsum, die steigenden Lohnkosten, die erhöhte
                                Nachfrage nach therapeutischen Leistungen und die Alterung der Bevölkerung. Sie
                                verweisen darauf, dass das Gesundheitswesen nicht nach Marktprinzipien funktioniert,
                                ein Umstand, der preistreibend wirke, da sowohl für die Patienten wie für die
                                Leistungsanbieter ein echter Anreiz zu kostengünstigeren Behandlungen fehlt. 5

KANTONALE POLITIK               Dass gerade auch die Leistungsanbieter nicht ohne weiteres zu Sparübungen bereit
DATUM: 05.10.1990
MARIANNE BENTELI
                                sind, zeigte sich in den teilweise sehr schwierigen Tarifverhandlungen zwischen
                                Krankenkassen und Spitälern, die in mindestens drei Kantonen zu einem vertragslosen
                                Zustand führten.
                                Noch deutlicher wurde dies im Streit um die Zürcher Arzttarife. Nachdem der Kanton
                                diese entgegen den Empfehlungen des Preisüberwachers erhöht hatte, reichte das
                                Konsumentinnenforum Beschwerde beim Bundesrat ein. Die Landesregierung wies die
                                Einsprache zwar ab, widersetzte sich aber im Gegenzug dem aus dem bürgerlichen
                                Lager stammenden Ansinnen, die Kompetenzen des Preisüberwachers im
                                Medizinalbereich zu beschneiden. Er legte Wert auf die Feststellung, Arzttarife hätten
                                klar kartellistischen Charakter und seien deshalb in Zukunft nicht nur auf Missbräuche,
                                sondern auch unter wettbewerbspolitischen Aspekten zu überprüfen. 6

INTERKANTONALE ZUSAMMENARBEIT   Einem der Kritikpunkte des OECD-Berichtes, nämlich der mangelhaften überkantonalen
DATUM: 19.10.1991
MARIANNE BENTELI
                                Zusammenarbeit, rückten die Welschschweizer Kantone konkret zu Leibe. Sie
                                schlossen eine Konvention ab, mit welcher kantonale und ausserkantonale Patienten
                                bei den Tarifen der allgemeinen Abteilung der Spitäler gleichstellt werden. Damit kann
                                unter anderem eine rationellere Nutzung kostenintensiver Einrichtungen erreicht
                                werden. Mit ihrem Entschluss, inskünftig enger zusammenarbeiten zu wollen, leisteten
                                auch die Universitätsspitäler von Lausanne und Genf einen Beitrag zur Vermeidung von

                                ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK        01.01.89 - 25.10.18   2
teuren Doppelspurigkeiten. 7

POSTULAT            Mit ein Grund für die steigenden Kosten im Gesundheitswesen sind die von
DATUM: 13.12.1991
MARIANNE BENTELI
                    verschiedenen Untersuchungen belegten überflüssigen Spitalleistungen besonders im
                    Bereich der Chirurgie und Gynäkologie. Gesamthaft ist in der Schweiz die
                    Spitalaufenthaltsdauer für den gleichen Krankheitsfall zwei bis dreimal höher als etwa in
                    den USA. Fachleute aus dem Pflegebereich vertraten deshalb die Ansicht, es liessen
                    sich mit Sicherheit Leistungen abbauen, ohne dass die Patientinnen und Patienten
                    Schaden nähmen. Sie wiesen aber auch darauf hin, dass, solange die Patienten im Spital
                    weniger bezahlen müssen als bei ambulanter Behandlung und Pflege zuhause (Spitex),
                    es schwierig sein dürfte, sie zum Verzicht auf Spitalleistungen zu bewegen. In einem
                    überwiesenen Postulat regte Nationalrätin Segmüller (cvp, SG) an, die Verordnung zum
                    Krankenversicherungsgesetz in dem Sinn zu ändern, dass Versicherte bei ambulanten
                    Operationen von Franchise und Selbstbehalt befreit werden, dass also gleiche
                    Bedingungen für stationäre und ambulante Eingriffe geschaffen werden. 8

KANTONALE POLITIK   Als schweizerische Premiere unterstellte der Kanton Waadt die privaten Kliniken und
DATUM: 01.01.1994
MARIANNE BENTELI
                    die privaten Abteilungen der öffentlichen Spitäler einem Katalog von Qualitätskriterien.
                    Je nach Ausgestaltung ihrer Leistungen im Operationsbereich, in der Pflege sowie in
                    Unterkunft und Verpflegung erhalten sie seit Beginn des Berichtsjahres abgestufte
                    Entschädigungen. 9

KANTONALE POLITIK   Im Kanton Zürich schlug die Gesundheitsdirektion einen Umbau des gesamten
DATUM: 19.02.1994
MARIANNE BENTELI
                    Spitalwesens in zwei Schritten vor. Mit dem Systemwechsel zur leistungsorientierten
                    Krankenhaussteuerung sollen Konzernstrukturen, Lean Management und Wettbewerb
                    auch in den Spitälern Einzug halten, mit dem späteren Wechsel zur integrierten
                    regionalen Leistungssteuerung Gesundheits- und Sozialwesen miteinander
                    verschmolzen werden. Ziel der ersten Etappe ist ein (freiwilliger) Abbau von rund 1500
                    Akutbetten und Kosteneinsparungen bis zu 25%. Der Kanton St. Gallen führte
                    seinerseits für drei Kantonsspitäler Globalbudgets ein. 10

BERICHT             Der neue Preisüberwacher Werner Marti ortete die hauptsächlichsten
DATUM: 19.03.1996
MARIANNE BENTELI
                    Transparenzprobleme bezüglich der Kosten im Gesundheitswesen nicht bei den
                    Krankenkassenprämien, wie dies die kantonalen Sanitätsdirektoren gerügt hatten,
                    sondern in erster Linie bei den Leistungserbringern, insbesondere bei den Spitälern.
                    Bei seinen Stellungnahmen zu verschiedenen Tarifanpassungen von Spitälern habe er
                    feststellen können, dass so bedeutende Parameter wie eine einheitliche
                    Kostenrechnung,     Leistungsstatistiken,   Betriebsvergleiche    und    häufig   auch
                    Spitalplanungen fehlten. Diese Unterlagen wären aber nötig, um die Wirtschaftlichkeit
                    eines Spitals sowie die Betriebskostenanteile aus Überkapazitäten beurteilen zu
                    können. Gemäss Marti müssten nun die Kantone selbst die Anstrengungen für mehr
                    Transparenz in den Spitälern verstärken, da hier zweifelsohne ein grosses Sparpotential
                    vorhanden sei. 11

VOLKSINITIATIVE     Eine Interessengemeinschaft "für freie Arzt- und Spitalwahl" lancierte Ende Jahr eine
DATUM: 04.11.1996
MARIANNE BENTELI
                    entsprechende Volksinitiative, welche die Chancengleichheit von öffentlichen,
                    subventionierten und privaten Spitälern fordert. Im Vorstand sitzen unter anderem der
                    Direktor des privat geführten Paraplegikerzentrums Nottwil (LU) sowie Nationalrat Suter
                    (fdp, BE). Die Initiative wird unterstützt von der Schweizerischen Vereinigung der
                    Privatkliniken, der Schweizerischen Vereinigung der Belegärzte und der Stiftung
                    Patientenorganisation. 12

                    ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK        01.01.89 - 25.10.18   3
MOTION                          Mit einer Motion forderte Nationalrat Gysin (sp, BS) den Bundesrat auf, darauf
DATUM: 21.03.1997
MARIANNE BENTELI
                                hinzuwirken, dass Eingriffe, die in Spitälern ambulant oder teilstationär erfolgen, den
                                Leistungen im stationären Bereich gleichgestellt werden. Der Bundesrat hielt dem
                                entgegen, dass eine kantonale Subventionierung des ambulanten Bereichs eine
                                Ungleichbehandlung zu Lasten jener Eingriffe erzeugen würde, welche ambulant in
                                Arztpraxen und nicht in Spitälern erfolgen. Ziel müsste in erster Linie eine bessere
                                Koordination zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor im Rahmen eines
                                subventionierten Spitals sein. Auf seinen Antrag hin wurde der Vorstoss als Postulat
                                überwiesen. 13

INTERKANTONALE ZUSAMMENARBEIT   Gemäss neuem KVG hatten die Kantone bis Ende des Berichtsjahres die Planung für
DATUM: 02.04.1997
MARIANNE BENTELI
                                eine bedarfsgerechte Spitalversorgung aufzustellen und Listen jener Spitäler und
                                Pflegeheime zu erlassen, die berechtigt sind, Patientinnen und Patienten zu Lasten der
                                obligatorischen Krankenversicherung zu versorgen. Im Frühjahr gab die Schweizerische
                                Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) die von den Kantonen lange erwarteten
                                diesbezüglichen Empfehlungen heraus. Sie unterschied dabei zwischen der
                                Spitalplanung, die als längerfristig angesetzter Prozess definiert wird, und den
                                kurzfristig zu erstellenden Spitallisten. In letzterem Bereich empfahl sie den Kantonen,
                                auch private Spitäler und Pflegeheime angemessen zu berücksichtigen, diese
                                Anerkennung aber nicht an eine Subventionspflicht zu koppeln. Als erste Tendenz der
                                Spitalplanung liess sich erkennen, dass die Kantone unter den einzelnen Spitälern eine
                                Art Opfersymmetrie betreiben und nur in den seltensten Fällen - so etwa im Kanton
                                Zürich - zur Schliessung ganzer Spitäler bereit sind. 14

GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE       Eine aus Vertretern von Konsumenten, Versicherern und Privatspitälern bestehende
DATUM: 17.04.1997
MARIANNE BENTELI
                                "Arbeitsgruppe Schweizer Gesundheitswesen" stellte zu Beginn des Jahres einen
                                Bericht mit Empfehlungen zur Kosteneindämmung vor. Nach ihren Vorstellungen
                                könnten innerhalb von zwei Jahren 10 Mia. Fr. eingespart und damit die
                                Krankenkassenprämien um rund 30% gesenkt werden. Als einschneidendste
                                Massnahme schlugen sie die Aufhebung der Subventionen an die öffentlichen Spitäler
                                vor, damit diese, analog zu den privaten Kliniken gezwungen würden, ihren Betrieb nach
                                marktwirtschaftlichen Kriterien zu führen. Weiter verlangten sie eine
                                Zwangspensionierung aller Ärzte, die älter als 65 Jahre sind. 15

POSITIONSPAPIER UND PAROLEN     Die CVP stellte einen Massnahmenkatalog ähnlichen Inhalts vor. Demnach soll das
DATUM: 27.05.1997
MARIANNE BENTELI
                                Spitalwesen weitgehend von den Kantonen abgekoppelt und die Spitalsubventionen in
                                Fallsubventionen umgewandelt werden, um die Spitäler zu mehr unternehmerischem
                                Denken zu motivieren. Weiter verlangte sie eine Plafonierung der Ärztedichte und der
                                Arzthonorare. Zum Medizinstudium sollen nur noch Personen zugelassen werden,
                                welche vorgängig mit Erfolg ein Jahr lang in einer pflegerischen Tätigkeit gearbeitet
                                haben. Die SVP plädierte für einen Verzicht auf den weiteren Ausbau des
                                Grundleistungskatalogs der Krankenkassen und für ein Moratorium bei der Zulassung
                                neuer Leistungserbringer. Auch wollte sie vermehrt an die Eigenverantwortung der
                                Versicherten appellieren und dafür die jährliche Franchise auf mindestens 600 Fr.
                                erhöhen. 16

VOLKSINITIATIVE                 Die Volksinitiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" kam mit 134'015 gültigen
DATUM: 23.06.1997
MARIANNE BENTELI
                                Unterschriften zustande. Interessenvertreter aus Kreisen der Ärzteschaft und der
                                Privatspitäler hatten die Initiative unter anderem aus der Befürchtung heraus lanciert,
                                dass die Kantone private Spital-, Pflege- und Rehabilitationsinstitutionen von ihren
                                Spitallisten verbannen und die Behandlungen in ausserkantonalen Spitälern und
                                Kliniken einschränken könnten. Die Initianten stören sich auch an den
                                Subventionsmechanismen bei den Spitälern. Die heutigen Subventionsflüsse würden
                                zur Finanzierung der Spitaldefizite von öffentlichen oder öffentlich subventionierten
                                Spitälern eingesetzt, ganz unabhängig von den tatsächlich erbrachten Leistungen und
                                deren nachvollziehbaren Kosten. Diese Regelung verhindere die von allen Seiten
                                geforderte Kostentransparenz. Prominente Mitinitianten des Volksbegehrens, welches
                                die Unterstützung der FMH fand, sind der Chef des privat geführten Paraplegiker-
                                Zentrums in Nottwil (LU) sowie die beiden FDP-Nationalräte Guisan (VD) und Suter (BE).
                                Abgelehnt wurde es hingegen von den Krankenkassen. Diese erklärten, die auf den
                                ersten Blick vernünftige und wettbewerbsfreundliche Forderung entpuppe sich bei

                                ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK        01.01.89 - 25.10.18   4
vertiefter Analyse als überflüssig, enorm kostentreibend sowie wettbewerbsbehindernd
                              und wecke zudem falsche Erwartungen. 17

VERWALTUNGSAKT                Der Preisüberwacher meldete Zweifel gegenüber der von den Spitälern geübten und
DATUM: 05.09.1997
MARIANNE BENTELI
                              von den Krankenkassen tolerierten Praxis an, den Privat- und Halbprivatversicherten
                              medizinische Leistungen zusätzlich zur Tagespauschale in Rechnung zu stellen. Dies
                              führe zu Missbräuchen und sei Anreiz für eine nicht gerechtfertigte Mengenausweitung.
                              Als Beispiel fügte er die Situation im Kanton Zug an, wo eine Laboranalyse in der
                              Privatabteilung eines Spitals 120% teurer ist als in der ambulanten Behandlung. Für den
                              Preisüberwacher ist es deshalb nicht verwunderlich, dass immer mehr Personen aus
                              den Halbprivat- und Privatversicherungen aussteigen, weil deren Prämien geradezu
                              exorbitant werden. 18

PARLAMENTARISCHE INITIATIVE   Der Nationalrat unterstützte gegen den Willen der SP eine parlamentarische Initiative
DATUM: 25.09.1997
MARIANNE BENTELI
                              Hochreutener (cvp, BE), welche verlangt, dass bei medizinisch begründeten
                              ausserkantonalen Hospitalisierungen der Kanton sowohl in den öffentlichen oder
                              öffentlich subventionierten Spitälern als auch in den privaten Kliniken die allfällige
                              Differenz zwischen Kostenbeteiligung der Krankenkassen und den Tarifen der
                              betreffenden Institution zu übernehmen hat. Der Initiant begründete dies unter
                              anderem damit, dass die öffentlichen Spitäler oftmals restlos überfordert seien,
                              während in den Privatkliniken Betten frei wären. Gemäss geltendem KVG sei es den
                              Kantonen praktisch nicht möglich, mit ausserkantonalen Privatspitälern Abkommen
                              über die Tarife zu vereinbaren. Die Gegner der Initiative warnten vor einem neuerlichen
                              Kostenschub und verwiesen darauf, dass auch unter dem geltenden Gesetz die
                              Möglichkeit besteht, dass ein Kanton mit einer ausserkantonalen Privatklinik ein
                              Abkommen trifft, welches die Kostenbeteiligung regelt. Der Initiative wurde mit 71 zu 53
                              Stimmen Folge gegeben. 19

POSITIONSPAPIER UND PAROLEN   Die Konferenz der kantonalen Sanitätsdirektoren kritisierte den Bundesrat als
DATUM: 22.11.1997
MARIANNE BENTELI
                              Beschwerdeinstanz in Tariffragen der öffentlichen Spitäler scharf. Sie warf der
                              Landesregierung vor, ihre Entscheide über umstrittene kantonale Spitaltarife mehr auf
                              politischer denn auf rechtlicher Basis gemäss neuem KVG zu fällen. Der Bundesrat
                              wälze im Bestreben, die Krankenkassenprämien möglichst niedrig zu halten, immer
                              mehr Kosten auf die Kantone und damit die Steuerzahler ab. Insbesondere werde den
                              bis anhin sparsamen Kantonen der neu im KVG festgesetzte Deckungsgrad von 50% bei
                              den Spitalkosten verweigert. Die Sanitätsdirektoren warfen dem Bund zudem vor, die
                              steigenden Belastungen der Kantone durch die Prämienverbilligungen und die
                              Abgeltung für ausserkantonale Hospitalisationen in seine Entscheide nicht
                              einzubeziehen, weshalb in erster Linie die Krankenversicherer und die Versicherten
                              entlastet würden, währenddem die kantonalen Defizite in nicht mehr verkraftbarer
                              Weise anwüchsen. 20

KANTONALE POLITIK             Zukunftsgerichtete Wege in der Spitalplanung geht der Kanton Bern. Mit dem neuen
DATUM: 24.11.1997
MARIANNE BENTELI
                              Spitalversorgungsgesetz, welches nach einem Referendum von rund 67% der
                              Stimmenden angenommen wurde, setzt sich der Kanton in die Lage, mit den Spitälern
                              Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. Diese sollen nicht für einzelne Leistungen,
                              sondern in der Regel für ganze Leistungspakete gelten. Diese werden durch im voraus
                              festgelegte Pauschalen abgegolten, die sämtliche entstehenden Betriebskosten
                              inklusive Amortisation entschädigen. Die einzelnen Pakete werden im Rahmen
                              öffentlicher Submissionsverfahren ausgeschrieben und dann jene Offerten
                              berücksichtigt, welche das günstigste Verhältnis zwischen Preis und verlangter Leistung
                              aufweist. Im Kanton Bern wird damit gerechnet, dass durch diese Effizienzsteigerung
                              rund zehn Regionalspitäler verschwinden werden. 21

                              ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK        01.01.89 - 25.10.18   5
VOLKSINITIATIVE      Der Detailhandel-Discounter Denner lancierte Ende Jahr eine Volksinitiative "für
DATUM: 02.12.1997
MARIANNE BENTELI
                     tiefere Spitalkosten". Demnach soll die obligatorische Krankenversicherung in der
                     heutigen Form aufgehoben und durch eine reine Spitalkostenversicherung ersetzt
                     werden. Ganz gleich, ob ein Patient in der allgemeinen oder privaten Abteilung, im
                     öffentlichen Spital oder in der Privatklinik liegt, sollen die Versicherer pro Tag 250 Fr.
                     (indexiert) an die Kosten bezahlen. 22

MOTION               Mit einer Motion verlangte Nationalrat Hochreutener (cvp, BE), ebenfalls eine Änderung
DATUM: 26.06.1998
MARIANNE BENTELI
                     der Spitalfinanzierung. Für ihn sollen die Kantone aus der Subventionierung der
                     Krankenhäuser aussteigen und stattdessen für die Versorgung aller Patienten – ob
                     allgemein oder privatversichert, im Universitätsspital oder in der Privatklinik – eine
                     Fallpauschale ausrichten. Der Vorstoss wurde von Cavalli (sp, TI) bekämpft und deshalb
                     vorderhand der Diskussion entzogen. 23

MOTION               Mit Erfolg brachte Nationalrat Gysin (sp, BS) eine Motion ein, die vom Bundesrat
DATUM: 08.10.1998
MARIANNE BENTELI
                     verlangt,   die    kantonalen     und   regionalen   Spitalplanungen     in   einen
                     gesamtschweizerischen Zusammenhang zu stellen und für die Spitzen- und
                     Zentrumsmedizin einen eidgenössischen Zielkatalog zu erstellen. Die Landesregierung
                     versuchte vergebens, sich mit dem Hinweis auf die Kantonshoheit im
                     Gesundheitswesen für nicht zuständig zu erklären, weshalb sie Umwandlung in ein
                     Postulat beantragte. Mit 72 zu 41 Stimmen wurde der Vorstoss in der bindenden Form
                     überwiesen. 24

VOLKSINITIATIVE      Die vom Detailhandel-Discounter Denner im Vorjahr lancierte Volksinitiative “für
DATUM: 14.10.1998
MARIANNE BENTELI
                     tiefere Spitalkosten” kam mit 106'776 gültigen Unterschriften zustande. Danach soll die
                     obligatorische Krankenkasse abgeschafft und durch eine reine Spitalkostenversicherung
                     abgelöst werden, welche eine Tagespauschale ausrichtet. 25

BUNDESRATSGESCHÄFT   Die Vorschläge zur Spitalfinanzierung, welche der Bundesrat anfangs März im Rahmen
DATUM: 23.03.1999
MARIANNE BENTELI
                     der zweiten Etappe der 1. Teilrevision des KVG in die Vernehmlassung gab, zeigten,
                     dass seine Vorstellungen zumindest für den Moment nicht in Richtung Abschaffung der
                     kantonalen Beteiligung an den Gesundheitskosten zielen, sondern vielmehr eine
                     stärkere Einbindung der Kantone anpeilen. In konsequenter Weiterführung eines Urteils
                     des Eidgenössischen Versicherungsgerichts von 1997 schlug er vor, dass die Kantone
                     inskünftig auch innerkantonal mindestens die Hälfte der Hospitalisierungskosten in der
                     Grundversicherung übernehmen müssen, selbst wenn der Patient oder die Patientin
                     über eine Zusatzversicherung verfügt. Bisher schrieben die Kantone ihre diesbezüglich
                     ausgerichteten Beiträge nur der allgemeinen Abteilung gut. Die neue Regelung gilt auch
                     für die Behandlung in Privatkliniken, die auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt sind.
                     Damit werden die oft teuer produzierenden staatlichen Spitäler dem Konkurrenzdruck
                     der privaten Anbieter ausgesetzt. Subventionsberechtigt sollen neu auch teilstationäre
                     Aufenthalte (zwischen 2 und 24 Stunden) sein. Damit würden inskünftig nicht mehr die
                     Institutionen (Spital bzw. Klinik) an sich finanziert, sondern die tatsächlich erbrachten
                     Leistungen abgegolten, was zu mehr Kostentransparenz beitragen soll. Für die Kantone
                     wird dies gemäss BSV zu einem Mehrbelastung zwischen jährlich 640 Mio. und 1 Mia.
                     Franken führen. Den Krankenversicherern, die sich künftig an den Investitionskosten
                     der Spitäler beteiligen müssten, stünden jährliche Mehraufwendungen zwischen 120.
                     und 220 Mio. Fr. ins Haus. Die Krankenkassenprämien in der Grundversicherung dürften
                     sich dadurch um rund 2% erhöhen, wogegen bei den Zusatzversicherungen eine leichte
                     Entspannung eintreten sollte. 26

STANDESINITIATIVE    In der Frühjahrssession lehnte der Ständerat einstimmig eine Standesinitiative des
DATUM: 31.05.1999
MARIANNE BENTELI
                     Kantons Solothurn ab, welche verlangte, die direkte Spitalsubventionierung der
                     Kantone sei abzuschaffen und durch eine volle Kostendeckung über die
                     Versicherungspauschale zu ersetzen. Die kleine Kammer begründete ihre Ablehnung
                     der Initiative, deren Stossrichtung durchaus als bedenkenswert erachtet wurde, mit der
                     anlaufenden 2. Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes, bei welcher die
                     Spitalfinanzierung ohnehin zur Diskussion steht. Sie überwies aber ein Postulat ihrer
                     Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK), welches den Bundesrat bittet,
                     die Auswirkungen einer Aufhebung der kantonalen Spitalsubventionierung zu prüfen.

                     ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK         01.01.89 - 25.10.18   6
Der Nationalrat lehnte die Standesinitiative ebenfalls ab, nahm aber seinerseits ein
                            analoges Postulat seiner SGK an (Po. 99.3154). 27

MOTION                      Eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Gysin (sp, BS), welche vom
DATUM: 17.06.1999
MARIANNE BENTELI
                            Bundesrat verlangte, die kantonalen und regionalen Spitalplanungen in einen
                            gesamtschweizerischen Zusammenhang zu stellen und für die Spitzen- und
                            Zentrumsmedizin einen eidgenössischen Zielkatalog zu erstellen, wurde von der kleinen
                            Kammer, welche föderalistische Bedenken höher einstufte als mögliche
                            Kostendämpfungsmassnahmen, lediglich als Postulat überwiesen. 28

KANTONALE POLITIK           Erstmals wurden in der Schweiz mehrere Spitäler wegen Überkapazitäten geschlossen.
DATUM: 04.10.1999
MARIANNE BENTELI
                            Den Anfang machte der Kanton Zürich, welcher Spitäler mit nur geringem Einzugsgebiet
                            ganz abschaffte und die Akutabteilungen von sechs Regionalspitälern aufhob. Der
                            Bundesrat hiess diese Konzentration gut, da mit der Schliessung ganzer Spitäler mehr
                            Kosten gespart werden könnten als mit einem linearen Bettenabbau. Zu Ende des
                            Frühjahrs gab auch der Kanton Bern bekannt, mehrere Regionalspitäler schliessen zu
                            wollen. Einen ganz anderen Weg beschritt der Kanton Thurgau: ab 1.1.2000 sind die vier
                            kantonalen Spitäler nicht mehr dem Gesundheitsdepartement unterstellt, sondern
                            einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft; von dieser grösseren Autonomie und
                            unternehmerischen Freiheit erhofft man sich eine kostenbewusstere Führung der
                            Spitäler. 29

GESELLSCHAFTLICHE DEBATTE   Im Spätherbst flackerte die Debatte erneut auf, als der Inhalt eines Grundlagenpapiers
DATUM: 17.10.1999
MARIANNE BENTELI
                            des Uni-Spitals Zürich zur Rationierung der allgemeinen Pflegeleistungen an die
                            Öffentlichkeit drang. Erwogen wurde darin eine „Reduktion der Zuwendung aufs
                            Nötigste“ sowie der Einsatz von Angehörigen zur Unterstützung der Pflege. Weiter
                            wurde eine Kategorisierung der Patienten und Patientinnen ins Auge gefasst: Weniger
                            gut gepflegt würden demnach Alkoholiker, Drogensüchtige und chronisch Kranke.
                            Ausgenommen von der Rationierung blieben hingegen alle Privatpatienten. 30

VOLKSINITIATIVE             Kategorisch und ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag lehnte der Bundesrat
DATUM: 13.12.1999
MARIANNE BENTELI
                            die Denner-Initiative „für tiefere Spitalkosten“ ab, welche die obligatorische
                            Krankenversicherung auf Spitalaufenthalte beschränken möchte, für welche die
                            Krankenversicherungen – unabhängig von den tatsächlichen Kosten – 250 Fr. pro Tag zu
                            bezahlen hätten. Wer sich weiterhin für die ambulante oder teilstationäre Behandlung
                            versichern möchte, müsste dafür eine freiwillige Zusatzversicherung abschliessen.
                            Gemäss dem Bundesrat würde das Volksbegehren das soziale System der
                            Krankenversicherung untergraben, ohne die Gesundheitskosten zu senken. Es fände
                            eine Entsolidarisierung mit jenen (oft betagten) chronisch Kranken statt, die ständige
                            ärztliche ambulante Betreuung brauchen. Zudem würden sich die Patientinnen und
                            Patienten vermehrt im Spital behandeln lassen, was die Gesundheitskosten
                            ungerechtfertigt anheben würde. Der Nationalrat folgte in der Wintersession mit
                            seltener Einmütigkeit dem Bundesrat und verwarf die Initiative mit 154 zu 7 Stimmen
                            deutlich. 31

VOLKSINITIATIVE             Ohne Wenn und Aber beantragte der Bundesrat dem Parlament, die Volksinitiative „für
DATUM: 13.12.1999
MARIANNE BENTELI
                            eine freie Arzt- und Spitalwahl“ Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen, da
                            damit ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Dämpfung der Gesundheitskosten und
                            Prämien wegfallen würde. Der Nationalrat schloss sich mit 151 zu 14 Stimmen ganz klar
                            dem Bundesrat an. Die freie Wahl des Arztes sei zwar im Krankenversicherungsgesetz
                            verankert und ein zutiefst liberales Anliegen, betonten vor allem freisinnige
                            Parlamentarier. Auch die freie Spitalwahl über die Kantonsgrenzen hinweg sei
                            wünschenswert, doch sei eine uneingeschränkte Zulassung von Leistungserbringern
                            nicht bezahlbar, da im Gesundheitswesen der Wettbewerb nur bedingt spiele: nicht der
                            Patient als Nachfrager, sondern der Arzt als Anbieter entscheide darüber, wie viele
                            Leistungen erbracht werden. Der Mitbegründer der Initiative und frischgebackene
                            Aargauer CVP-Nationalrat Zäch, Chef des Paraplegikerzentrums Nottwil (LU), wollte dem
                            Rat zumindest einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer gesamtschweizerischen
                            Spitalplanung beliebt machen. Obgleich dieses Ansinnen in den Räten bereits mehrfach
                            zur Diskussion gestanden hatte und durchaus auf Interesse gestossen war, wurde sein

                            ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK      01.01.89 - 25.10.18   7
Antrag vom Nationalrat mit 95 gegen 72 Stimmen abgelehnt. 32

MOTION               Der Bundesrat war bereit, eine Motion Gross (sp, TG), die ihn verpflichten wollte, die
DATUM: 22.12.1999
MARIANNE BENTELI
                     Finanzierung der stationären und der ambulanten Pflege (Pflegeheime und Spitex)
                     grundsätzlich vollkostendeckend sicherstellen, als Postulat entgegen zu nehmen. Der
                     Vorstoss wurde aber von Bortoluzzi (svp, ZH) bekämpft und deshalb vorderhand der
                     Diskussion entzogen. 33

VERWALTUNGSAKT       Als Richtungskampf innerhalb des Bundesrates wurde der Beschwerdeentscheid des
DATUM: 31.12.1999
MARIANNE BENTELI
                     EJPD interpretiert, der Privatspitälern in den Kantonen St. Gallen und Basel-Stadt ohne
                     Bedarfsnachweis für Halbprivat- und Privatbetten Anrecht auf Spitallistenplätze und
                     somit auf einen Sockelbeitrag aus der sozialen Krankenversicherung zugestand. Dieser
                     Entscheid löste bei Fachleuten Kopfschütteln aus. Sie meinten, eine sinnvolle und
                     kostendämpfende Spitalplanung sei unter Ausschluss der Halbprivat- und
                     Privatabteilungen nicht machbar. Bei den Kantonen zeigte man sich insbesondere
                     verärgert darüber, dass der gleiche Bundesrat, der jetzt mit der Rechtsprechung des
                     EJPD die Planung der Kantone durchlöchere, im laufenden Projekt des EDI zur Revision
                     des KVG eine umfassende Planung für alle Spitäler und Abteilungen verlange und
                     vorsehe, dass die Kantone künftig öffentlichen und privaten Spitälern für alle
                     Abteilungen gleiche Subventionen zu leisten haben. Informierte Quellen erklärten, es
                     gebe im Bundesrat zwei widersprüchliche Tendenzen. Innenministerin Dreifuss
                     verlange eine Gesamtplanung aller Spitäler, da nur so die Kosten in der sozialen
                     Krankenversicherung kontrollierbar seien; demgegenüber wolle Bundesrätin Metzler –
                     wie schon ihr Vorgänger Koller – mit der Beschwerdepraxis ihres Departements einen
                     planungsfreien Privatspitalbereich schaffen. 34

BUNDESRATSGESCHÄFT   Die Frage der Spitalfinanzierung stand im Zentrum der 2. KVG-Teilrevision. Ausgelöst
DATUM: 18.09.2000
MARIANNE BENTELI
                     worden      war   die    Diskussion    durch     ein    Urteil   des    Eidgenössischen
                     Versicherungsgerichtes (EVG), welches die Kantone verpflichtet hatte, bei
                     ausserkantonalen Behandlungen auch in den privaten und halbprivaten Abteilungen
                     einen Grundbeitrag zu leisten. Die Krankenkassen hatten dies zum Anlass genommen,
                     die Praxis der Kantone, innerkantonal lediglich die öffentlichen Abteilungen der Spitäler
                     mit einem Pauschalbetrag zu subventionieren, als nicht dem Geist des KVG
                     entsprechend anzuprangern, und sie hatten verlangt, dass die Kantone in jedem Fall
                     einen Sockelbeitrag leisten sollten. Auf Vermittlung des BSV war es zu einem
                     „Stillhalteabkommen“ zwischen Kantonen und Kassen für den innerkantonalen Bereich
                     gekommen, allerdings unter der von den Versicherern gestellten Bedingung, dass bis
                     Ende 2000 neue Finanzierungsregeln im KVG definiert würden. Als sich die Vorlage
                     verzögerte, drohten die Krankenkassen, das Stillhalteabkommen gerichtlich
                     anzufechten. Zudem hatten mehrere parlamentarische Vorstösse ebenfalls die gängige
                     Spitalfinanzierung in Frage gestellt. Sie verlangten, die Kantone sollten nicht mehr
                     automatisch die Spitaldefizite abgelten, sondern nur mehr zusammen mit den
                     Versicherungen für je 50% der tatsächlich erbrachten Leistungen, allenfalls mit einer
                     Pauschale resp. mit einem Globalbudget aufkommen.

                     Mitte September verabschiedete der Bundesrat seine diesbezügliche Botschaft
                     zuhanden des Parlaments. Nach dem neuen Modell sollen sich die Kantone und die
                     Krankenkassen je zur Hälfte in die Vergütung der obligatorischen Leistungen teilen. Die
                     Neuregelung wird für alle Spitäler auf der Spitalliste eines Kantons gelten und für alle
                     Versicherten, unabhängig von deren Versicherungsdeckung. Im Gegenzug sollen sich
                     die Krankenkassen zu 50% an den Investitionskosten der Spitäler beteiligen. Damit soll
                     erreicht werden, dass beide Seiten (Spitäler und Versicherer) für Einsparungen
                     einstehen, anstatt sich gegenseitig die Kosten zuzuschieben. Profitieren werden in
                     erster Linie die Zusatzversicherten, die bisher ihren Spitalaufenthalt ohne
                     Kantonssubventionen allein über ihre Prämien berappen mussten. Die Kantone stellten
                     sich vehement gegen die Pläne des Bundesrates, die sie als für ihre Haushalte völlig
                     untragbar bezeichneten. Sie verlangten zumindest eine Etappierung bei der Einführung
                     der Neuregelung, den Ausschluss der gewinnorientiert arbeitenden Privatkliniken von
                     jeglicher Subventionierung sowie eine Erhöhung der Bundesbeiträge an die
                     Prämienverbilligungen; die hälftige Beteiligung der Kantone an der Finanzierung von
                     teilstationären Einrichtungen sei gänzlich zu streichen. In der zuständigen Kommission
                     des Ständerates, der die 2. Teilrevision als Erstrat behandelt, stiessen die Vorbehalte
                     der Kantone auf Verständnis. Sie trat auf die Vorlage zwar ein, beauftragte aber die

                     ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK        01.01.89 - 25.10.18   8
Verwaltung, noch andere Wege der Spitalfinanzierung zu prüfen. Aus diesem Grund
                    konnte die Vorlage nicht, wie ursprünglich geplant, in der Wintersession vom Plenum
                    behandelt werden. 35

ANDERES             Unter Federführung des EDI diskutierten im April rund 60 Experten über die Mängel und
DATUM: 18.11.2000
MARIANNE BENTELI
                    dringend notwendigen Reformen des schweizerischen Gesundheitswesens. Im
                    Vordergrund des Gedankenaustauschs stand die Spitalplanung, bei welcher die
                    überregionale Zusammenarbeit stärkeres Gewicht erhalten soll. Einen grossen
                    Handlungsbedarf sahen die Fachleute auch bei den Leistungserbringern. Es bestand
                    Einigkeit darüber, dass die Kriterien für deren Zulassung strenger als bisher reguliert
                    werden sollten. Neu thematisiert wurde die Qualitätssicherung, von der sich alle eine
                    kostendämpfende Wirkung erhoffen, bei der die Schweiz aber im internationalen
                    Vergleich noch weit hinten nach hinkt. Ein zweiter runder Tisch befasste sich im
                    November mit der immer wieder festgestellten Mengenausweitung, welche die meisten
                    Sparanstrengungen (beispielsweise durch den Abbau von Spitalbetten) fast umgehend
                    zunichte macht. Wichtigste Diskussionspunkte waren hier der in den letzten Jahren
                    erfolgte Kostenschub bei den ambulanten Behandlungen, die Tendenz, ältere, bewährte
                    und billige Medikamente durch neue teure zu ersetzen, sowie der sprunghafte Anstieg
                    von Praxisgründungen. Für Bundesrätin Dreifuss und das BSV stehen drei Massnahmen
                    im Vordergrund: ein Zulassungsstopp für Ärzte, die Verpflichtung zum Einholen einer
                    ärztlichen Zweitmeinung vor bestimmten kostenintensiven Behandlungen sowie die
                    Einführung eines individuellen Gesundheitspasses und einheitlicher Patientendossiers
                    in den Spitälern, um Mehrfachuntersuchungen möglichst zu vermeiden. Die OECD
                    ortete in ihrem Länderbericht 2000 zur Lage der Schweiz ein Überangebot von
                    Angebot und Nachfrage als Hauptgrund für die hohen Gesundheitskosten der Schweiz.
                    Ihre Empfehlungen (überregionale Spitalplanung, Eindämmung der Zahl der
                    Leistungserbringer) deckten sich mit jenen der Experten 36

VOLKSINITIATIVE     Diskussionslos und einstimmig lehnte auch der Ständerat die Volksinitiative „für tiefere
DATUM: 26.11.2000
MARIANNE BENTELI
                    Spitalkosten“ ab. Das aus Kreisen um den Detailhandelsgrossisten Denner lancierte
                    Begehren wollte das Versicherungsobligatorium auf den Spitalbereich beschränken. Für
                    alle anderen Leistungen sollte Privatversicherungsrecht herrschen. Die Vorlage wurde
                    vor der Abstimmung nur gerade von der Lega unterstützt, alle anderen Parteien und die
                    massgebenden Verbände lehnten sie ab. In der Volksabstimmung vom 26. November
                    wurde die Initiative mit über 82 Prozent Neinstimmen massiv verworfen.

                    Abstimmung vom 26. November 2000

                    Beteiligung: 41,7%
                    Ja: 343 008 (17,9%) / 0 Stände
                    Nein: 1 574 528 (82,1%) / 20 6/2 Stände

                    Parolen:
                    – Ja: Lega.
                    – Nein: FDP, CVP, SP, SVP, LP, EVP, CSP, PdA, GP, SD, EDU, FP; Economiesuisse, SGV,
                    SBV, SGB, CNG.

                    Die nahezu einhellige Ablehnung der Initiative zeigte sich auch im Abstimmungsprofil.
                    Gemäss der Vox-Analyse ergab sich kein signifikanter Zusammenhang zwischen
                    soziodemographischen      Merkmalen     und     Stimmentscheid.    Auch   bei   den
                    parteipolitischen Merkmalen konnten nur graduelle Unterschiede ausgemacht werden;
                    so lagen die Neinstimmenanteile bei den Bundesratsparteien mit Ausnahme der SVP
                    über 80%. Die Ablehnung der Initiative war im rechtskonservativen Lager weniger
                    ausgeprägt, aber immer noch sehr deutlich. 37

VOLKSINITIATIVE     Nach dem Nationalrat lehnte auch die kleine Kammer die 1997 eingereichte
DATUM: 22.06.2001
MARIANNE BENTELI
                    Volksinitiative „Für eine freie Arzt- und Spitalwahl“, die eine uneingeschränkte Wahl
                    des Leistungserbringers für die Kranken- und Unfallversicherten in der ganzen Schweiz
                    verlangte, mit 28 zu 0 Stimmen klar ab. Da mit der 2. Teilrevision des KVG im Bereich
                    der Spitalfinanzierung ein Hauptanliegen der Initianten (gleich lange Spiesse für
                    öffentliche Spitäler und private Kliniken) weitgehend Berücksichtigung fand, wurde das
                    Begehren im Sommer zurückgezogen. 38

                    ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK        01.01.89 - 25.10.18   9
BUNDESRATSGESCHÄFT            Eine eigenständige und weitreichende Weichenstellung nahm der Ständerat bei der
DATUM: 04.10.2001
MARIANNE BENTELI
                              mittelfristigen Zukunft der Spitalfinanzierung vor. In einer neuen Übergangsbestimmung
                              zum KVG verpflichtete er den Bundesrat, innerhalb von fünf Jahren eine Vorlage zu
                              präsentieren, die ein monistisches Finanzierungssystem einführt. Danach sollen die
                              Kantone nicht länger direkt für Investitionen und Defizite der Spitäler aufkommen. Sie
                              müssten den Krankenkassen aber die Hälfte der von diesen zu übernehmenden
                              Gesamtkosten ersetzen – in Form von Subventionen (beispielsweise für die Bildung
                              eines Grossrisikopools), Beiträgen zur Prämienverbilligung oder als Risikoausgleich.
                              Damit würde bei den Kosten endlich Transparenz geschaffen, begründete die
                              vorberatende Kommission ihren Vorschlag zu diesem grundlegenden Systemwechsel;
                              gleichzeitig würde erreicht, dass öffentliche und private Spitäler nicht länger ungleich
                              behandelt werden. Santésuisse (ehemals KSK) als Dachverband der Krankenversicherer
                              begrüsste diese Marschrichtung, die Kantone, die ihre Entmachtung befürchten,
                              zeigten sich skeptisch. Im Dezember überwies der Nationalrat ein Postulat Zäch (cvp,
                              AG) (Po. 01.3604) für einen Bericht über die Einführung der monistischen
                              Spitalfinanzierung 39

BUNDESRATSGESCHÄFT            Anlässlich der Beratung der 2. Teilrevision KVG folgte der Ständerat bei der
DATUM: 14.12.2001
MARIANNE BENTELI
                              Spitalfinanzierung in den wesentlichen Punkten dem Bundesrat. Demnach müssen sich
                              Kantone und Versicherer in Zukunft hälftig in die Kosten für die Behandlung aller
                              Spitalpatienten (unabhängig von deren Versicherungsdeckung) sowohl inner- wie
                              ausserkantonal sowie in die Finanzierung der Investitionskosten der Spitäler teilen. Es
                              werden nicht mehr Institutionen subventioniert, sondern Leistungen abgegolten. Für
                              die Kantone entstehen jährlich Mehrkosten von – je nach Schätzung – 600 Mio bis 1,2
                              Mia Fr., wobei zur Schonung der Kantone auf Antrag Stadler (cvp, UR) eine vierjährige
                              Übergangsregelung mit steigender Kantonsbeteiligung stipuliert wurde. Die Einigung
                              über die Kostenaufteilung bis zu diesem Zeitpunkt wollte die kleine Kammer den
                              Verhandlungen zwischen den Kantonen und den Versicherern überlassen. Die Politik
                              wurde hier aber erneut vom Eidg. Versicherungsgericht (EVG) eingeholt. Nachdem das
                              vom BSV vermittelte Stillhalteabkommen zwischen den Kantonen und den Versicherern
                              Ende 2000 ausgelaufen war, hatten sich mehrere Kassen an die Gerichte gewandt, um
                              ihre Forderungen auf diesem Weg durchzusetzen. Das EVG entschied Ende Jahr, dass
                              auch bei der innerkantonalen Hospitalisation der Sockelbeitrag zu Gunsten der
                              halbprivat und privat versicherten Spitalpatienten ab 2001 geschuldet ist. Da das EVG-
                              Urteil    keine    Übergangsfrist    vorsah,    setzte   sich    die    interkantonale
                              Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) beim Parlament für einen dringlichen
                              Bundesbeschluss ein, um zumindest eine Etappierung und Abfederung der
                              Zusatzbelastung zu erreichen. 40

MOTION                        Gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, um
DATUM: 19.09.2002
MARIANNE BENTELI
                              die Angelegenheit erst einmal zu evaluieren, überwies der Ständerat einstimmig eine
                              Motion Frick (cvp, SZ), die den Bundesrat beauftragt, eine Änderung des KVG
                              vorzubereiten, welche die Kantone verpflichtet, bis Ende 2007 eine gemeinsame
                              Definition und Planung der Spitzenmedizin zu beschliessen und bis 2012 umzusetzen.
                              Falls die Kantone dieser Aufgabe nicht zeitgerecht nachkommen, soll der Bund die
                              nötigen Massnahmen an ihrer Stelle treffen. Die kleine Kammer stimmte ebenfalls zwei
                              Postulaten ihrer GPK zu (Po. 02.3175 und Po. 02.3176), die den Bundesrat beauftragen,
                              die Einführung einer Leistungsplanung im Spitalbereich sowie die Frage zu prüfen, wie
                              Anreize für eine stärkere interkantonale Spitalplanung geschaffen werden können und
                              darüber Bericht zu erstatten. 41

PARLAMENTARISCHE INITIATIVE   Im November des Vorjahres hatte das Eidg. Versicherungsgericht entschieden, dass die
DATUM: 18.10.2002
MARIANNE BENTELI
                              Kantone aufgrund des seit 1996 in Kraft stehenden KVG ab 2001 in den öffentlichen und
                              öffentlich-subventionierten Spitälern auch bei einer privaten oder halbprivaten
                              Hospitalisierung den hälftigen Sockelbeitrag an die Betriebskosten bezahlen müssen,
                              was eine finanzielle Mehrbelastung von rund 700 Mio Fr. pro Jahr bedeutet hätte,
                              welche die Kantone ohne Steuererhöhungen als nicht verkraftbar erachteten. hier Sie
                              wandten sich deshalb mit der Bitte ans Bundesparlament, den Kostenschub erträglicher
                              zu machen. Die SGK des Ständerates bemühte sich daraufhin gemeinsam mit den
                              Kantonen und Santésuisse (ehemals KSK) um eine Lösung, die sowohl der an sich klaren
                              Rechtslage, welche die Kantone in den letzten sechs Jahren nicht hatten wahrhaben
                              wollen, als auch deren finanziellen Möglichkeiten Rechnung trägt. Zur Diskussion
                              standen eine vorgezogene Änderung der Spitalfinanzierungsbestimmungen im KVG, wie

                              ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK        01.01.89 - 25.10.18   10
sie die zweite Teilrevision ohnehin vorsieht, oder eine Übergangslösung mit einem
                              dringlichen Bundesgesetz.

                              Auf Antrag der SGK, welche ihre Vorschläge in die Form einer ausformulierten
                              parlamentarischen Initiative gekleidet hatte, stimmte der Ständerat einem dringlichen
                              Bundesbeschluss zu, welcher die Kantonsbeteiligung schrittweise einführt, dabei aber
                              auf die Abgeltung der effektiven Kosten verzichtet und stattdessen von den Tarifen der
                              allgemeinen Spitalabteilungen ausgeht, womit die Mehrbelastung der Kantone um 200
                              Mio Fr. pro Jahr reduziert wird. 2002 werden 60% des geschuldeten Betrages von den
                              Kantonen übernommen, 2003 80% und 2004 100%, was zu jährlichen Mehrkosten für
                              die Kantone von 300, 400 und schliesslich 500 Mio Fr. führt. Im Nationalrat versuchte
                              eine knappe Kommissionsmehrheit unter den Abgeordneten Gutzwiller (fdp, ZH),
                              Verwaltungsrat der grössten Privatspital-Betreiberin der Schweiz (Hirslanden), und Zäch
                              (cvp, AG), Direktionspräsident des privaten Paraplegikerzentrums Nottwil (LU), zu
                              erreichen, dass die Kantone ihre Beiträge auch an die privaten Spitäler, die auf der
                              kantonalen Spitalliste stehen, entrichten müssen. Mit 101 zu 64 Stimmen schloss sich im
                              Plenum aber eine Mehrheit der CVP und der FDP dem Antrag der SP an, die Frage der
                              Privatspitäler erst im Rahmen der 2. KVG-Revision anzugehen. Auf Wunsch der
                              Bundeskanzlei, die geltend machte, dass es noch nie ein sowohl dringliches als auch
                              (für das Jahr 2002) rückwirkendes Bundesgesetz gegeben habe, beantragte die
                              Kommission, auf die Dringlichkeit zu verzichten. Das Plenum liess sich aber von einem
                              positiven Gutachten des Bundesamtes für Justiz sowie vom Argument überzeugen, die
                              Angelegenheit sei in erster Linie durch die uneinsichtige Haltung der Kantone
                              verschleppt worden, weshalb jetzt unbedingter Handlungsbedarf bestehe. Mit 128 zu 1
                              Stimmen wurde die Dringlichkeit bejaht und später mit 157 zu 7 Stimmen bestätigt. In
                              der Schlussabstimmung wurde die Vorlage von beiden Kammern einstimmig
                              verabschiedet. Mit dem Argument, der EVG-Entscheid sei bereits für 2002
                              vollumfänglich anzuwenden, reichte die Krankenkasse Assura das Referendum gegen
                              den dringlichen Bundesbeschluss ein. 42

BUNDESRATSGESCHÄFT            Bei der Beratung der 2. KVG-Revision war im Nationalrat der Übergang zur
DATUM: 13.12.2002
MARIANNE BENTELI
                              leistungsbezogenen, generell hälftigen Spitalfinanzierung durch die Kantone und die
                              Versicherer unbestritten. Analog zum Ständerat im Vorjahr wurde der Wechsel von der
                              dual-fixen zur monistischen Finanzierung, bei der die Versicherungen die alleinige
                              Zahlstelle sind und dadurch mehr Transparenz erlangen, während die Kantone ihre
                              Beiträge an die Versicherer leisten, im Grundsatz zwar gutgeheissen, aber auf die 3.
                              KVG-Revision verschoben. Abweichend vom dringlichen Bundesbeschluss beantragte
                              die vorberatende Kommission, dass neu auch Privatspitäler Kantonsbeiträge erhalten
                              sollen, falls sie auf der Spitalliste der Kantone aufgeführt sind und von diesen einen
                              Leistungsauftrag erhalten haben. Die bürgerlichen Befürworter erklärten, damit würden
                              gleich lange Spiesse geschaffen und der Wettbewerb gefördert. Die Gegner kritisierten,
                              die Spiesse seien gar nicht gleich lang, da die Privatkliniken nicht an die selben Auflagen
                              (etwa punkto Betrieb einer Notfallstation oder qualitativer und quantitativer Standards
                              beim Personal) gebunden seien wie die öffentlichen Spitäler. Ein diesbezüglicher Antrag
                              der SP wurde ebenso abgelehnt wie ein weiterer Antrag, für den ambulanten Bereich
                              der Spitäler Globalbudgets einzuführen. Da die Gesetzesrevision vom Nationalrat in der
                              Gesamtabstimmung verworfen wurde, sind diese Beschlüsse – zumindest vorderhand -
                              hinfällig. 43

PARLAMENTARISCHE INITIATIVE   Mit etwas über 77% Ja nahmen die Stimmberechtigten am 9. Februar das im Vorjahr im
DATUM: 09.02.2003
MARIANNE BENTELI
                              Dringlichkeitsverfahren erlassene Bundesgesetz über die Spitalkostenfinanzierung
                              deutlich an. Dieses war nach einem Urteil des Eidg. Versicherungsgerichts von 2001
                              notwendig geworden. Gegen den Beschluss, der die Kantone verpflichtet, ab 2002
                              stufenweise den Sockelbeitrag für die stationäre Behandlung in einem öffentlichen
                              oder öffentlich-subventionierten Spital auch für jene Patientinnen und Patienten zu
                              übernehmen, die eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, war von der
                              Krankenkasse Assura, die geltend machte, der EVG-Entscheid sei bereits 2002
                              vollumfänglich anzuwenden, das Referendum eingereicht worden. Der Bundesrat, die
                              Kantone, alle namhaften Parteien sowie mit Ausnahme von Assura und Supra sämtliche
                              Krankenversicherer warben für ein Ja zum Bundesbeschluss, da es bei einer Ablehnung
                              zu endlosen Rechtsstreitigkeiten und voraussichtlich zu Steuererhöhungen in den
                              Kantonen gekommen wäre. Da dem Ansinnen der Assura von Anfang an keine Chancen
                              eingeräumt wurden, warf die Abstimmungskampagne keine hohen Wellen. Am
                              deutlichsten wurde das Bundesgesetz in den Kantonen Genf, Neuenburg, Basel-Stadt,

                              ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK          01.01.89 - 25.10.18   11
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