Sélection d'article sur la politique suisse - Année politique ...

 
CONTINUER À LIRE
Sélection d'article sur la
politique suisse
  Requête                23.02.2020

  Thème                  Sans restriction
  Mot-clés               Sans restriction
  Acteurs                Pfisterer, Thomas (fdp/plr, AG) SR/CE, Schmid-Sutter, Carlo
                         (cvp/pdc, AI) SR/CE
  Type de
  processus              Sans restriction
  Date                   01.01.1989 - 01.01.2019

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE        01.01.89 - 01.01.19
Imprimer
Éditeur
Année Politique Suisse
Institut für Politikwissenschaft
Universität Bern
Fabrikstrasse 8
CH-3012 Bern
www.anneepolitique.swiss

Contributions de
Benteli, Marianne
Berclaz, Philippe
Bernath, Magdalena
Brändli, Daniel
Burgos, Elie
Bühlmann, Marc
Clivaz, Romain
Ehrensperger, Elisabeth
Freymond, Nicolas
Gerber, Marlène
Giger, Nathalie
Heidelberger, Anja
Hirter, Hans
Hohl, Sabine
Huguenet, François
Mosimann, Andrea
Müller, Eva
Rohrer, Linda
Strohmann, Dirk
Terribilini, Serge

Citations préféré

Benteli, Marianne; Berclaz, Philippe; Bernath, Magdalena; Brändli, Daniel; Burgos, Elie;
Bühlmann, Marc; Clivaz, Romain; Ehrensperger, Elisabeth; Freymond, Nicolas; Gerber,
Marlène; Giger, Nathalie; Heidelberger, Anja; Hirter, Hans; Hohl, Sabine; Huguenet,
François; Mosimann, Andrea; Müller, Eva; Rohrer, Linda; Strohmann, Dirk; Terribilini,
Serge 2020. Sélection d'article sur la politique suisse: , 1990 - 2015. Bern: Année
Politique Suisse, Institut de science politique, Université de Berne.
www.anneepolitique.swiss, téléchargé le 23.02.2020.

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE        01.01.89 - 01.01.19
Sommaire

Chronique générale                                                                       1
   Eléments du système politique                                                         1
       Problèmes politiques fondamentaux                                                 1
           Anniversaires nationaux                                                       1
       Ordre juridique                                                                   1
           Droit de cité                                                                 1
           Droit pénal                                                                  3
           Protection des données et statistique                                        3
           Droits fondamentaux                                                          3
           Ordre public                                                                 4
           Sécurité intérieure                                                          4
           Criminalité                                                                  5
       Institutions et droits populaires                                                5
           Conseil fédéral                                                              5
           Organisation de l’administration fédérale                                    6
           Mandat parlementaire                                                         6
           Organisation du Parlement                                                     7
           Administration judiciare                                                      7
           Droits populaires                                                            9
       Structures fédéralistes                                                         10
           Relations entre la Confédération et les cantons                             10
       Elections                                                                       10
           Elections cantonales complémentaires                                        10
           Elections fédérales                                                         10
   Politique étrangère                                                                 10
           Relations avec des organisations internationales                             11
           Politique économique extérieure                                              11
   Armée                                                                               13
           Activités internationales                                                   13
           Organisation militaire                                                      13
   Economie                                                                            15
       Politique économique                                                            15
           Concurrence                                                                 15
       Agriculture                                                                     15
           Agriculture et protection de l'environnement                                16
           Production animale                                                          16
   Finances publiques                                                                  16
           Impôts directs                                                              16
           Impôts indirects                                                            18
           Régime financier et dépenses                                                18
           Plan financier et mesures d'assainissement                                  18
           Péréquation financière                                                      18
   Infrastructure et environnement                                                     19
       Energie                                                                         19
           Energie nucléaire                                                           19
       Transports et communications                                                    20
           Trafic routier                                                              20
           Chemin de fer                                                               21
           Trafic d'agglomération, transport public                                    23
           Poste et télécommunications                                                 23
       Aménagement du territoire et logement                                           23
           Aménagement du territoire                                                   23
           Droit foncier                                                               24

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE   01.01.89 - 01.01.19   I
Protection de l'environnement                                                   24
           Protection de la nature                                                     24
           Gestion de la qualité de l'air                                              24
           Politique de protection de l'environnement                                  25
           Politique climatique                                                        25
           Déchets                                                                     25
    Politique sociale                                                                  27
       Population et travail                                                           27
           Relations collectives du travail                                            27
       Santé, assistance sociale, sport                                                27
           Politique de la santé                                                       27
           Stupéfiants                                                                 28
       Assurances sociales                                                             28
           Assurance-vieillesse et survivants (AVS)                                    28
           Assurance-invalidité (AI)                                                   29
           Assurance-maladie                                                           30
       Groupes sociaux                                                                 30
           Politique d'asile                                                           30
           Politique familiale                                                         31
           Femmes et politique de parité                                               32
           Enfants et jeunesse                                                         32
    Enseignement, culture et médias                                                    33
       Enseignement et recherche                                                       33
       Médias                                                                          33
           Radio et télévision                                                         33
           Nouveaux médias                                                             34

Partis, associations et groupes d'intérêt                                              34
       Partis                                                                          34
           Grands partis                                                               34

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE   01.01.89 - 01.01.19   II
Abréviations
EJPD              Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
SPK-SR            Staatspolitische Kommission des Ständerats
VBS               Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
                  Sport
UNO               Organisation der Vereinten Nationen
AHV               Alters- und Hinterlassenenversicherung
KVF-NR            Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates
BSV               Bundesamt für Sozialversicherungen
EFK               Eidgenössische Finanzkontrolle
NGO               Nichtregierungsorganisation
WAK-SR            Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates
UREK-SR           Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates
SPK-NR            Staatspolitische Kommission des Nationalrats
SiK-NR            Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates
KVF-SR            Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates
BAG               Bundesamt für Gesundheit
EU                Europäische Union
IV                Invalidenversicherung
CERD              Committee on the Elimination of Racial Discrimination
KMU               Kleine und mittlere Unternehmen
EL                Ergänzungsleistungen
NEAT              Neue Eisenbahn-Alpentransversale
MWSt              Mehrwertsteuer
LSVA              Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
KEG               Kernenergiegesetz
StHG              Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der
                  Kantone und Gemeinden
EO                Erwerbsersatzordnung
DBG               Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer
KTU               Konzessionierte Transportunternehmungen
FinöV             Bundesbeschluss über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben
                  des öffentlichen Verkehrs
ZEB               Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur
BLS               Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn
UWG               Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
RS                Rekrutenschule
NFA               Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung
SPK               Schweizerische Politische Korrespondenz
EDV               Elektronische Datenverarbeitung
EMD               Eidgenössisches Militärdepartement,
                  heute: Eidgenössisches Departement für Verteidigung,
                  Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

DFJP              Département fédéral de justice et police
CIP-CE            Commission des institutions politiques du Conseil des États
DDPS              Département fédéral de la défense, de la protection de la population et
                  des sports
ONU               Organisation des Nations unies
AVS               Assurance-vieillesse et survivants
CTT-CN            Commission des transports et des télécommunications du Conseil
                  national
OFAS              Office fédéral des assurances sociales
CDF               Contrôle fédéral des finances
ONG               Organisation non gouvernementale
CER-CE            Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats
CEATE-CE          Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de
                  l'énergie du Conseil des Etats
CIP-CN            Commission des institutions politiques du Conseil national
CPS-CN            Commission de la politique de sécurité du Conseil national
CTT-CE            Commission des transports et des télécommunications du Conseil des
                  Etats

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE         01.01.89 - 01.01.19   III
OFSP              Office fédéral de la santé publique
UE                Union européenne
AI                Assurance-invalidité
CERD              Committee on the Elimination of Racial Discrimination
PME               petites et moyennes entreprises
PC                Prestations complémentaires
NLFA              Nouvelle ligne ferroviaire à traverser les Alpes
TVA               Taxe sur la valeur ajoutée
RPLP              Redevance sur le trafic des poids lourds liée aux prestations
LENu              Loi sur l'énergie nucléaire
LHID              Loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des
                  communes
APG               allocations pour perte de gain
LIFD              Loi fédérale sur l'impôt fédéral direct
ETC               Entreprises de transport concessionnaires
FTP               Fonds de financement des transports publics
ZEB               Futur développement de l'infrastructure ferroviaire
BLS               Chemin de fer du Lötschberg
LCD               Loi fédérale contre la concurrence déloyale
ER                École de recrues
RPT               Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches
CPS               Correspondance politique suisse
TED               Traitement électronique des données
DMF               Département militaire fédéral,
                  aujourd'hui: Département fédéral de la défense, de la protection de la
                  population et des sports (DDPS)

ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE         01.01.89 - 01.01.19   1
Chronique générale
                           Eléments du système politique
                           Problèmes politiques fondamentaux
                           Anniversaires nationaux
OBJET DU CONSEIL FÉDÉRAL   Der Ständerat ging in der Herbstsession auf die Vorlage ein. Auch hier forderte die Lega
DATE: 19.09.1995
DIRK STROHMANN
                           dei Ticinesi durch ihren Repräsentanten Morniroli, nicht auf das Geschäft einzutreten.
                           Dieser Ansicht konnte sich freilich keiner der weiteren Redner anschliessen. Uneinig
                           waren sich diese dagegen, ob die Helvetik als Festanlass in die Bundesfeierlichkeiten
                           mit einzubeziehen sei. Die Kommission hatte mit Stichentscheid ihres Präsidenten,
                           Carlo Schmid (cvp, AI), vorgeschlagen, sich auf die Gründung des Bundesstaates zu
                           beschränken und statt der Erwähnung der Helvetischen Republik in Artikel 1 des
                           Ingresses - wie es der Nationalrat beschlossen hatte - allgemein der
                           Entstehungsgeschichte und Weiterentwicklung des schweizerischen Gemeinwesens zu
                           gedenken. Für diese Lösung setzten sich in der Debatte insbesondere die Redner und
                           Rednerinnen aus der Innerschweiz ein, welche wie Schallberger (cvp, NW) darauf
                           hinwiesen, dass die Helvetik diesen Ständen vor allem die Leiden der französischen
                           Okkupation gebracht habe. Die Vertreter des Freisinns und der SP sahen in dem Jahr
                           1798 hingegen vor allem die soziale und politische Befreiung vom Obrigkeits- und
                           Untertanenstaat des Ancien Régime. Nur Büttiker (fdp, SO) ging allerdings soweit, von
                           Bundesrätin Dreifuss die ausdrückliche Wiederaufnahme der Helvetik in die
                           Bundesvorlage zu forden.

                           Ordre juridique
                           Droit de cité
OBJET DU CONSEIL FÉDÉRAL   In der Differenzbereinigung stimmte der Nationalrat der Version der kleinen Kammer
DATE: 03.10.2003
HANS HIRTER
                           zu. Dabei beantragte die bürgerliche Kommissionsmehrheit insbesondere, auf das
                           Beschwerderecht zu verzichten. Sie begründete dies mit dem in der Zwischenzeit
                           erfolgten Bundesgerichtsurteil, wonach sich dieses Beschwerderecht bereits auf die
                           neue Bundesverfassung stützen könne. Eine explizite Erwähnung auf Gesetzesstufe sei
                           deshalb nicht erforderlich. Dem widersprachen die Vertreter der SP und der GP in der
                           SPK, welche mit einem Minderheitsantrag eine klare Bestätigung des
                           Bundesgerichtsurteils auch auf Gesetzesstufe forderten. Ebenfalls eine Regelung des
                           Beschwerderechts, allerdings dessen Verbot, forderte die SVP. Da es sich bei den
                           Einbürgerungen um politische und nicht um administrative Entscheidungen handle,
                           solle auch eine Beschwerde an das Bundesgericht ausgeschlossen sein. Beide Anträge
                           wurden ebenso abgelehnt wie der Antrag Fischer (fdp, AG), welcher das
                           Beschwerderecht beibehalten, jedoch auf die Überprüfung der korrekten und fairen
                           Durchführung des Verfahrens beschränken wollte. Vor der Schlussabstimmung wurde
                           im Ständerat nochmals betont, dass der Verzicht auf das Beschwerderecht in beiden
                           Kammern aus diametral entgegengesetzten Gründen erfolge. Zur Bekräftigung dieser
                           Position gab der Ständerat in der Dezembersession auf Antrag seiner Kommission mit
                           25 zu 9 Stimmen einer parlamentarischen Initiative Pfisterer (fdp, AG) Folge, welche das
                           Beschwerderecht auf die faire und korrekte Durchführung des Verfahrens beschränkt
                           und den Entscheid über das für kommunale Einbürgerungsakte zuständige Organ den
                           Kantonen überlässt. 1

INITIATIVE PARLEMENTAIRE   Als Reaktion auf die Bundesgerichtsurteile vom Vorjahr, welche kommunale
DATE: 13.12.2004
HANS HIRTER
                           Urnenabstimmungen über Einbürgerungen als verfassungswidrig untersagt hatten,
                           lancierte die SVP im Mai, wie damals angekündigt, eine Volksinitiative. Das Begehren
                           verlangt, dass die Gemeinden absolut frei sind, die Entscheidungsinstanz und
                           -prozedur festzulegen. Diese kommunalen Einbürgerungsentscheide sollen zudem
                           nicht rekursfähig sein. Der Ständerat gab einer Standesinitiative des Kantons Schwyz
                           Folge (parl. Iv. 03.317), welche das Gleiche wie die 2003 vom Ständerat angenommene
                           parlamentarische Initiative Pfisterer (fdp, AG) verlangt: ein faires Verfahren in einem
                           politischen Entscheid bei Wahrung der kantonalen Autonomie in der Organisation des
                           Entscheids. Die mit der Umsetzung der Initiative Pfisterer befasste SPK des Ständerats
                           verschickte gegen Jahresende einen von ihr ausgearbeiteten Entwurf an die Kantone
                           zur Vernehmlassung. Sie hielt darin am Grundsatz fest, dass die Einbürgerung ein

                           ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE      01.01.89 - 01.01.19   2
politischer Entscheid bleiben soll. Konkret beantragte sie, dass die Kantone
                           Urnenabstimmungen zulassen können, unter der Bedingung, dass ein Nein begründet
                           werden muss und der Einbürgerungsentscheid angefochten werden kann. Als
                           technische Möglichkeit für die Feststellung der geforderten Begründung schlug sie die
                           Verbindung des Abstimmungszettels mit einem Fragebogen zum Ankreuzen oder
                           Aufschreiben der Ablehnungsgründe vor. Das Bundesgericht hatte sich bei seinem
                           Verdikt von 2003 nur auf Urnenabstimmungen bezogen und nicht auf
                           Gemeindeversammlungen mit offenem Handmehr. Die Beschwerde der SVP des
                           Kantons Schwyz gegen die dort nach dem Verbot von Urnenabstimmungen erlassene
                           neue Regelung gab den Richtern nun Gelegenheit, sich auch zu Entscheiden an
                           Gemeindeversammlungen zu äussern. Diese sind gemäss Bundesgericht zulässig, wenn
                           die Abstimmung nicht geheim ist und Ablehnungsanträge begründet werden müssen.
                           Zumindest in der öffentlichen Urteilsberatung kam aber auch eine deutliche Skepsis
                           der Richter gegen diese Art der Einbürgerung zum Vorschein. Dem Kanton Schwyz
                           wurde empfohlen, zumindest in grösseren Gemeinden andere Gremien wie Parlamente,
                           Exekutiven oder Kommissionen entscheiden zu lassen. 2

INITIATIVE PARLEMENTAIRE   Die SPK des Ständerat legte im Herbst ihre Vorschläge für die Umsetzung der 2003
DATE: 14.12.2005
HANS HIRTER
                           gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Pfisterer (fdp, AG) vor. Diese Initiative
                           versucht, die bisherigen Verfahrenskompetenzen der Gemeinden mit den vom
                           Bundesgericht formulierten Anforderungen an einen fairen Entscheid bei
                           Einbürgerungsbeschlüssen in Einklang zu bringen. Die SPK hielt sich an ihren
                           Vorentwurf aus dem Vorjahr, der in der Vernehmlassung breite Zustimmung gefunden
                           hatte.    Kommunale      Volksabstimmungen      (an   der   Urne    oder   in    einer
                           Gemeindeversammlung) über Einbürgerungsgesuche sollen zwar weiterhin möglich
                           sein, aber nur dann, wenn vor dem Entscheid ein begründeter Ablehnungsantrag
                           vorliegt. Die bis zum Bundesgerichtsurteil in einigen Orten der Zentralschweiz gängige
                           Praxis, über alle Einbürgerungen grundsätzlich an der Urne abzustimmen, wäre damit
                           nicht mehr möglich. Die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs soll zudem vor einem
                           letztinstanzlich entscheidenden kantonalen Gericht anfechtbar sein. Der Ständerat
                           beriet die Vorschläge in der Dezembersession und stimmte ihnen zu. Zuvor hatte er mit
                           33 zu 6 Stimmen einen Nichteintretensantrag Brändli (svp, GR) abgelehnt. 3

INITIATIVE POPULAIRE       Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Oktober, die im Vorjahr von der SVP
DATE: 25.10.2006
HANS HIRTER
                           eingereichte Volksinitiative zur Einbürgerungspolitik zur Ablehnung zu empfehlen. Falls
                           die Bundesversammlung der von der parlamentarischen Initiative Pfisterer (fdp, AG)
                           verlangten Gesetzesänderung zustimmen würde, fände diese als indirekter
                           Gegenvorschlag auch die Unterstützung des Bundesrates. Seine Opposition zur
                           Volksinitiative begründete der Bundesrat vorwiegend mit zwei Argumenten: Zum einen
                           sei der neuen Rechtsauslegung des Bundesgerichts Rechnung zu tragen, dass ein
                           Einbürgerungsentscheid kein rein politischer Akt sei, sondern auch rechtsstaatlichen
                           Ansprüchen wie einem Diskriminierungsverbot genügen müsse. Zum andern greife die
                           von der Initiative geforderte absolute Autonomie der Gemeinden bei der Festlegung
                           des kommunalen Einbürgerungsverfahrens in die Kompetenzen der Kantone ein. 4

INITIATIVE PARLEMENTAIRE   Gegen den Antrag seiner vorberatenden Kommission, in welcher es zu einer unheiligen
DATE: 21.12.2007
HANS HIRTER
                           Allianz der SVP mit der Linken gekommen war, hiess der Nationalrat die
                           parlamentarische Initiative Pfisterer (fdp, AG) gut. Diese sieht im Sinne eines indirekten
                           Gegenvorschlags      zur     SVP-Volksinitiative   vor,   dass    in    den   Gemeinden
                           Volksabstimmungen über Einbürgerungen möglich sein sollen, wenn dies das kantonale
                           Recht so vorsieht. Allfällige Ablehnungsanträge müssten aber begründet werden und bei
                           einem negativen Volksentscheid wäre eine Beschwerde an ein letztinstanzlich
                           entscheidendes kantonales Gericht möglich. In der Detailberatung hatte der
                           Nationalrat diese Bestimmungen zuerst verschärft und beschlossen, dass an einer
                           Gemeindeversammlung der Antrag auf Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs
                           schriftlich formuliert sein muss. In der Differenzbereinigung liess er diese Bestimmung
                           zwar      fallen,   beharrte       aber   darauf,   dass     Volksentscheide     nur    in
                           Gemeindeversammlungen erlaubt sein sollen, nicht aber an der Urne, da dort keine
                           Begründung        möglich     ist.    Der   Ständerat    wollte,    nicht   zuletzt    aus
                           abstimmungsstrategischen           Gründen,    den    Kantonen     das    Recht     geben,
                           Urnenabstimmungen dann zuzulassen, wenn vorgeschrieben wird, dass eine
                           Ablehnungsempfehlung begründet werden muss. Er konnte sich aber nicht
                           durchsetzen. Wenn die Gesamtheit der Stimmberechtigten und nicht eine dem

                           ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE        01.01.89 - 01.01.19   3
Amtsgeheimnis unterstehende politische Behörde über eine Einbürgerung entscheidet,
                           stellen sich besondere Probleme des Datenschutzes. Der Nationalrat stellte sich zuerst
                           hinter einen Antrag Hutter (svp, SG), der verlangte, dass zusätzlich zu den vom Ständerat
                           festgelegten Informationen, welche den Stimmbürgern bekannt zu geben sind
                           (Staatszugehörigkeit, Wohnsitzdauer und Angaben, die erforderlich sind, um über die
                           Integration zu urteilen), auch die Religionszugehörigkeit aufzuführen ist. Er musste in
                           der Differenzbereinigung aber darauf verzichten, da dies der Ständerat als für das
                           Verfahren unnötige Beeinträchtigung der Privatsphäre kritisierte und deshalb ablehnte.
                           In der Schlussabstimmung hiessen der Nationalrat und der Ständerat die
                           Gesetzesrevision mit 109 zu 73 resp. 36 zu 5 Stimmen gut. Die SVP stimmte nahezu
                           geschlossen dagegen. Diese Bestimmungen werden nur dann in Kraft treten, wenn die
                           Initiative der SVP bei Volk und Ständen keine Mehrheit findet oder zurückgezogen
                           wird. 5

INITIATIVE PARLEMENTAIRE   Mit der Ablehnung der SVP-Volksinitiative am 1. Juni konnte der auf eine
DATE: 01.06.2008
HANS HIRTER
                           parlamentarische Initiative Pfisterer (fdp, AG) zurückgehende indirekte Gegenvorschlag
                           in Kraft treten. Beide Ratskammern lehnten Standesinitiativen der Kantone Luzern und
                           Aargau aus dem Jahr 2004 ab, da die darin enthaltenen Forderungen in der Debatte
                           über die Initiative Pfisterer bereits behandelt worden waren. 6

                           Droit pénal
MOTION                     Der Nationalrat überwies ein Postulat Morniroli (lega, TI) (Po. 94.3076), das die
DATE: 31.12.1994
HANS HIRTER
                           Übertragung des Strafvollzugs an Private anregt; praktische Erfahrungen mit diesem
                           System haben bisher v.a. die USA und Australien gemacht. Er stimmte im weiteren auch
                           der vom Ständerat in der Frühjahrssession verabschiedeten Motion Schmid (cvp, AI) für
                           eine Verbesserung der Aussagekraft der Kriminalstatistik, namentlich im Hinblick auf
                           den Anteil ausländischer Straftäter, zu. 7

                           Protection des données et statistique
OBJET DU CONSEIL FÉDÉRAL   In der Differenzbereinigung schloss sich die kleine Kammer namentlich in der Regelung
DATE: 12.12.1991
HANS HIRTER
                           des Datenschutzes im Medienbereich dem Nationalrat an. Ein Streichungsantrag
                           Schmid (cvp, AI), der sich gegen jegliche Ausnahmeregelung für die Medienschaffenden
                           wandte, wurde mit 23:9 Stimmen abgelehnt. Eine Differenz schuf der Ständerat jedoch
                           mit der Streichung der zeitlichen Befristung der Bestimmungen über den Staatsschutz.
                           Die Mehrheit teilte damit die Befürchtungen Bundesrat Kollers, dass es nicht möglich
                           sein werde, innerhalb von fünf Jahren ein Staatsschutzgesetz zu verabschieden. 8

                           Droits fondamentaux
OBJET DU CONSEIL FÉDÉRAL   Die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von
DATE: 06.03.2003
HANS HIRTER
                           Rassendiskriminierung (CERD), welche der Nationalrat im Vorjahr beschlossen hatte,
                           geriet im Ständerat unter Beschuss. Zwar lehnte der Rat einen Antrag seiner
                           Kommissionsmehrheit auf Nichteintreten mit 23:15 Stimmen ab. Auf Antrag Pfisterer
                           (fdp, AG) wies er das Geschäft aber an seine Aussenpolitische Kommission zurück mit
                           der Auflage, weitere Abklärungen durchzuführen. Dabei soll insbesondere festgestellt
                           werden, wie sich eine Ratifizierung aussenpolitisch auswirken würde und wie die
                           Verpflichtungen aus dem Übereinkommen konkret vollzogen werden sollen. Die
                           Kommissionsmehrheit hatte damit argumentiert, dass für die Schweiz mit ihrer Anti-
                           Rassismus-Strafnorm, den leistungsfähigen Gerichten und den ausgebauten
                           Rechtsmitteln kein Handlungsbedarf bestehe, neben dem Europäischen Gerichtshof für
                           Menschenrechte in Strassburg noch eine zusätzliche UNO-Beschwerdeinstanz
                           anzuerkennen. 9

                           ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE       01.01.89 - 01.01.19   4
Ordre public
OBJET DU CONSEIL FÉDÉRAL   Als Zweitrat stimmte auch der Ständerat den Vorschlägen der Regierung zur Schaffung
DATE: 24.03.2006
HANS HIRTER
                           von neuen gesetzlichen Grundlagen für die Bekämpfung von Gewalt bei und im Umfeld
                           von Sportveranstaltungen zu. Ähnlich wie der Bundesrat hegte er jedoch Zweifel, ob
                           der Bund überhaupt berechtigt sei, derartige an sich in den kantonalen
                           Kompetenzbereich gehörende polizeiliche Massnahmen (etwa Rayonverbote oder die
                           Beschlagnahmung von Propagandamaterial ohne Abstützung auf ein Strafurteil) zu
                           erlassen. Er lehnte zuerst mit 33 zu 10 Stimmen einen Antrag Pfisterer (fdp, AG) ab, die
                           Vorlage an die Kommission zurückzuweisen mit der Auflage, nur eindeutig
                           verfassungskonforme Massnahmen vorzuschlagen. Er beschloss dann aber, das Gesetz
                           zu befristen, wie dies im Nationalrat der Bundesrat vergeblich beantragt hatte. Dabei
                           verlängerte er die Geltungsdauer gegenüber dem Entwurf des Bundesrates um ein Jahr
                           auf Ende 2009, damit die neuen Bestimmungen auch noch während der in der Schweiz
                           stattfindenden Eishockey-Weltmeisterschaft vom Frühjahr 2009 anwendbar sind. Der
                           Nationalrat sprach sich in der Differenzbereinigung ebenfalls für die Befristung aus. In
                           der Schlussabstimmung wurden die neuen Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt im
                           Zusammenhang mit Sportveranstaltungen deutlich angenommen. Dagegen stimmten im
                           Nationalrat die geschlossenen Grünen und eine klare Mehrheit der SP. Im Anschluss an
                           ihre Beratungen verabschiedeten beide Kammern eine Motion der Rechtskommission
                           des Ständerates (Mo. 06.3004), mit welcher sie den Bundesrat beauftragten, für die
                           eben beschlossenen befristeten Massnahmen eine dauerhafte Lösung zu finden. Dies
                           könne gemäss Motionstext durch die Schaffung von entsprechenden, in der Verfassung
                           festgelegten Bundeskompetenzen im Polizeibereich geschehen, oder aber durch den
                           Abschluss eines Konkordates unter den Kantonen. 10

                           Sécurité intérieure
OBJET DU CONSEIL FÉDÉRAL   Im Sommer beantragte der Bundesrat dem Parlament die Genehmigung von zwei
DATE: 02.08.2002
HANS HIRTER
                           internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus
                           resp. von terroristischen Bombenanschlägen sowie eine Reihe von dazu gehörenden
                           Gesetzesanpassungen. Die beiden Übereinkommen sind Teil von insgesamt zwölf
                           Übereinkommen und Zusatzprotokollen zur Terrorbekämpfung, welche die UNO nach
                           den Terrorattacken in den USA vom 11. September 2001 verabschiedet hat. Die anderen
                           zehn hatte die Schweiz bereits ratifiziert; sie erforderten keine Anpassung
                           schweizerischer Gesetze. Die beiden letzten Übereinkommen verlangten hingegen die
                           Aufnahme eines spezifischen Tatbestandes des Terrorismus in das Strafrecht. Damit
                           würde es möglich, Terroranschläge strenger zu bestrafen als anders motivierte Taten
                           mit ähnlicher Schadenswirkung (Sachbeschädigung, Körperverletzung). Definiert wird
                           Terrorismus in der Botschaft des Bundesrates als Tat, bei welcher es darum geht,
                           Bevölkerungsgruppen einzuschüchtern oder Staaten und internationale Organisationen
                           zu nötigen. Explizit mit einer eigenen Strafnorm soll auch die finanzielle Unterstützung
                           (d.h. vorsätzliches Sammeln oder Zurverfügungstellen von Vermögenswerten) solcher
                           Aktivitäten bestraft werden. Beide Delikte sollen in der Schweiz von den
                           Bundesbehörden verfolgt und beurteilt werden. Strafrechtsexperten kritisierten die
                           Vorlage als überflüssig, da die bestehenden Rechtsgrundlagen für die
                           Terrorismusbekämpfung ausreichen würden, und bezeichneten sie in Bezug auf die
                           verwendete Terrorismusdefinition als problematisch.
                           In der Rechtskommission des Nationalrats fand diese Kritik Berücksichtigung. Sie
                           beschloss, das Geschäft nicht, wie vom EJPD gewünscht, als dringlich zu behandeln und
                           es vom Plenum gleichzeitig mit dem Ständerat in der Herbstsession beraten zu lassen,
                           sondern vorgängig noch Experten anzuhören. Der Ständerat, welcher in der
                           Herbstsession die Vorlage als Erstrat behandelte, unterstützte zwar eine
                           Unterzeichnung der Übereinkommen, lehnte aber die Vorgehensweise seiner
                           vorberatenden Kommission ab. Diese hatte, nicht zuletzt um die Schweiz vor
                           unberechtigten      Vorwürfen     zu   schützen,   ihr    Finanzplatz     sei  an    der
                           Terrorismusfinanzierung beteiligt, zuerst die Übereinkommen ratifizieren wollen, um
                           erst dann die nötigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen. Auf Antrag Schiesser
                           (fdp, GL) wies der Rat die Vorlage an die Kommission zurück mit der Auflage, die
                           Übereinkommen und die Strafgesetzänderungen gleichzeitig zur Beratung vorzulegen.
                           Der CVP-Vertreter Schmid (AI) wies zudem darauf hin, dass bei der Schaffung einer
                           speziellen Terrorismusstrafnorm grundsätzliche Probleme entstehen können. Wenn
                           man sich an die vom Bundesrat in der Botschaft verwendete Terrorismusdefinition
                           halte, müssten im Prinzip auch Angehörige von Unabhängigkeitsbewegungen und
                           Widerstandsorganisationen in Diktaturen zu Terroristen erklärt werden (in den Worten
                           von Schmid: „Was dem einen sein Freiheitskämpfer, ist dem anderen sein Terrorist“). 11

                           ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE      01.01.89 - 01.01.19   5
Criminalité
MOTION                              Zusätzlicher strafrechtlicher Regelungsbedarf besteht weiterhin auf dem Gebiet der
DATE: 20.09.2001
HANS HIRTER
                                    sogenannten Internetkriminalität. Sowohl bei der Übermittlung unerlaubter
                                    Darstellungen und Meinungsäusserungen (z.B. Gewalt, verbotene Pornografie,
                                    rassistisches Gedankengut) als auch bei der Vermittlung von illegalen Geschäften (z.B.
                                    Kinderhandel) bestand bisher rechtliche Unsicherheit über die Strafbarkeit des sog.
                                    Access-Providers, also der Firma, welche den einzelnen Nutzern den Zugang zum
                                    Internet ermöglicht. Die Frage nach deren rechtlicher Verantwortlichkeit ist
                                    insbesondere auch deshalb von Bedeutung, weil sich die Inhaber von Internetseiten mit
                                    in der Schweiz verbotenen Darstellungen und Angeboten meist nicht in der Schweiz
                                    selbst befinden. Das Parlament überwies eine Motion Pfisterer (fdp, AG), welche in
                                    allgemeiner Form eine international harmonisierte Regelung fordert. Der Nationalrat
                                    hiess zudem eine Motion Aeppli (sp, ZH) gut, welche eine Zentralisierung der
                                    Ermittlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet beim Bund
                                    fordert. 12

                                    Institutions et droits populaires
                                    Institutions et droits populaires
POSTULAT                            Bei der Ausarbeitung von Gesetzen zur Lösung neuer politischer Probleme kam es in
DATE: 26.09.2007
HANS HIRTER
                                    letzter Zeit einige Male vor, dass der Bund in Bereichen legiferierte, die gemäss der
                                    Verfassung in die Kompetenz der Kantone fallen. Dies geschah etwa beim Hooligan-
                                    Gesetz oder bei der Diskussion um ein Verbot von Kampfhunden. Der Ständerat hiess in
                                    der Herbstsession ein auch von der Regierung unterstütztes Postulat Pfisterer (fdp, AG)
                                    gut, das den Bundesrat auffordert, zu prüfen, wie die präventive Verfassungskontrolle
                                    bei der Ausarbeitung von Gesetzen auf der Stufe der Verwaltung, der Regierung und des
                                    Parlamentes verstärkt werden kann. Der Bundesrat solle insbesondere abklären, ob eine
                                    Verstärkung des Bundesamts für Justiz sinnvoll wäre und ob bei den
                                    Parlamentsdiensten eine entsprechende Abteilung eingerichtet werden oder gar eine
                                    besondere unabhängige Kontrollinstanz geschaffen werden soll. 13

                                    Conseil fédéral
DÉBAT PUBLIC                        Während die Kantonalparteien der SP noch über allfällige Nominationen diskutierten,
DATE: 10.02.1993
HANS HIRTER
                                    publizierten einige Medien schon Meinungsumfragen, welche Brunner mit grossem
                                    Vorsprung an der Spitze der Popularitätsliste sahen. Unmittelbar nach der ersten
                                    Nennung von möglichen Kandidierenden befasste sich die Boulevardzeitung Blick auch
                                    bereits mit deren Privatleben und warnte, dass die Tatsache, dass Brunner geschieden
                                    sei, nicht zu einer „Schlammschlacht“ führen dürfe. Zu einer „Schlammschlacht“ kam
                                    es dann allerdings nicht wegen ihres Familienlebens, sondern wegen eines anonymen
                                    Briefs, in welchem mit der Veröffentlichung von kompromittierendem Material aus dem
                                    Privatleben im Falle einer Wahl Brunners gedroht wurde. Bei aller Empörung über
                                    derartige anonyme Erpressungen zitierten namentlich die elektronischen Medien diese
                                    Anschuldigungen ausführlich, und CVP-Präsident Schmid (cvp, AI) verlangte im ersten
                                    Eifer eine „Unbedenklichkeitsüberprüfung“. Überzeugender reagierte Brunner selbst,
                                    indem sie an einer Medienkonferenz die Anwürfe zurückwies und bekanntgab, dass sie
                                    eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verleumdung und übler Nachrede
                                    eingereicht habe. 14

ÉLECTION PAR L’ASSEMBLÉE FÉDÉRALE   Der Anspruch der CVP auf den Bundesratssitz war unbestritten. Fast ebenso klar war,
DATE: 14.06.2006
HANS HIRTER
                                    dass der zweisprachige Deiss, der im Parlament in der Regel Französisch gesprochen
                                    hatte, durch eine Person aus der Deutschschweiz ersetzt werden würde, da die
                                    Romandie immer noch zwei Sitze innehatte. Bis die Kronfavoritin Leuthard ihren
                                    Entscheid getroffen hatte, wagte niemand aus der CVP, öffentlich ein Interesse an einer
                                    Kandidatur anzumelden. Einige der in den Medien gehandelten Politikerinnen und
                                    Politiker erklärten, nicht zur Verfügung zu stehen, so etwa die Regierungsräte Engeler
                                    (GR), Chassot (FR) und Cina (VS). Am 9. Mai gab die 43jährige Juristin Doris Leuthard
                                    ihre Kandidatur bekannt. Keine Überraschung war, dass die CVP-Aargau sie
                                    anschliessend einstimmig als Kandidatin bei der Fraktion anmeldete und dass keine
                                    anderen Bewerbungen eingingen. Die Fraktion nominierte sie einstimmig als einzige
                                    Kandidatin. Abgesehen von den Grünen, für welche die Kandidatin zu wenig weit links
                                    stand, sagten alle anderen Fraktionen Leuthard ihre Unterstützung zu. Die Vereinigte

                                    ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE     01.01.89 - 01.01.19   6
Bundesversammlung wählte sie am 14. Juni mit 133 Stimmen im ersten Wahlgang bei
                            einem absoluten Mehr von 118; 29 resp. 28 Stimmen entfielen auf die CVP-
                            Politikerinnen Simoneschi (TI) und Meier-Schatz (SG), weitere elf auf Ständerat Schmid
                            (cvp, AI). Da kein amtierender Bundesrat Wünsche nach einem Departementswechsel
                            anmeldete,        übernahm       Leuthard     von       ihrem       Vorgänger      das
                            Volkswirtschaftsdepartement. 15

                            Organisation de l’administration fédérale
INTERPELLATION / QUESTION   In seiner Anwort auf eine Interpellation Müller (fdp, ZH) versicherte der Bundesrat, dass
DATE: 26.06.1998
HANS HIRTER
                            man sich in der Bundesverwaltung sowie den Postbetrieben, der SBB und der Swisscom
                            des Computerproblems mit dem Datumwechsel 2000 bewusst sei und seit 1996
                            entsprechende Massnahmen eingeleitet habe. Zur Bewusstmachung des Problems und
                            zur Unterstützung bei dessen Behebung namentlich bei Kleinbetrieben und in wichtigen
                            Infrastrukturbereichen (z.B. Elektrizitätswirtschaft) setzte der Bundesrat im Juni einen
                            speziellen Delegierten ein [43]. Das Jahrtausendwechselproblem beschäftigte auch den
                            Ständerat. In Postulatsform überwies er eine Motion [98.3359] Schmid (cvp, AI), welche
                            insbesondere Vorkehrungen verlangt, um bei den befürchteten Computerpannen die
                            Grundversorgung mit Wasser, Energie, Kommunikationsmitteln etc. zu gewährleisten. 16

                            Mandat parlementaire
INITIATIVE PARLEMENTAIRE    1995 war der Ständerat mit seinen Bestrebungen für eine engere Fassung der
DATE: 20.12.1999
HANS HIRTER
                            gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz von Parlamentariern und von diesen
                            gewählten Magistratspersonen vor der Strafverfolgung am Veto des Nationalrats
                            gescheitert. Nun unternahm seine Kommission für Rechtsfragen einen neuen Anlauf.
                            Mit einer parlamentarischen Initiative beantragte sie eine restriktivere Bestimmung,
                            indem festgehalten werden soll, dass diese relative Immunität (d.h. das Erfordernis
                            einer Zustimmung des Parlaments zu einer Strafverfolgung) nur dann gewährt wird,
                            wenn die inkriminierte Handlung in „unmittelbarem“ Zusammenhang mit der amtlichen
                            Tätigkeit steht. Da allerdings dieser Zusammenhang nicht objektiv definiert werden
                            kann, wird weiterhin das Parlament darüber zu entscheiden haben, ob ein solcher
                            gegeben sei. Gemäss den Ausführungen des Kommissionspräsidenten Zimmerli (svp, BE)
                            anlässlich der Eintretensdebatte wäre ein solcher unmittelbarer Zusammenhang
                            gegeben, wenn die inkriminierte Person sich bei ihren Äusserungen auf Informationen
                            stützt, die sie im Zusammenhang mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit erworben hat.
                            Der Ständerat stimmte dieser neuen Regelung zu. Gegen den Kommissionsantrag hatten
                            sich zwei Opponenten mit gegensätzlicher Stossrichtung gestellt: Carlo Schmid (cvp, AI)
                            beantragte Nichteintreten, da eine möglichst weitgefasste relative Immunität für die
                            Meinungsfreiheit der Parlamentarier, die eine andere Rolle als die übrigen Bürger zu
                            erfüllen hätten und deren Äusserungen auch viel kritischer wahrgenommen würden,
                            von grosser Wichtigkeit sei. Im Gegensatz zu ihm plädierte der Freisinnige Marty (TI) für
                            die Abschaffung der relativen Immunität, da dieses Privileg für die Ausübung des Amtes
                            für die meisten Parlamentarier ohnehin nicht relevant sei, da gegen sie nie
                            Strafanzeigen eingereicht würden. Der Nichteintretensantrag Schmid wurde vom Rat
                            mit 28:15 Stimmen abgelehnt. Der Antrag der von Marty vertretenen Minderheit, die
                            Immunität nur noch für Handlungen, die sich direkt auf die amtliche Tätigkeit von
                            Parlamentariern beziehen (also z.B. Reden im Parlament und dessen Ausschüssen) zu
                            gewähren, wurde relativ knapp abgelehnt.

                            Einem einstimmigen Antrag seiner Rechtskommission folgend, beschloss der
                            Nationalrat diskussionslos, auf diesen Entscheid des Ständerats nicht einzutreten.
                            Kommissionssprecher de Dardel (sp, GE) begründete diese Ablehnung einerseits damit,
                            dass diese neuen Bestimmungen noch mehr Interpretationsprobleme schaffen würden
                            als die bisherigen. Andererseits war aus seiner Begründung auch deutlich die
                            Verärgerung über die Haltung der kleinen Kammer im Fall der Immunitätsgewährung für
                            Nationalrat Keller (sd, BL) herauszuhören (siehe dazu hier). 17

                            ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE       01.01.89 - 01.01.19   7
Organisation du Parlement
OBJET DU CONSEIL FÉDÉRAL   Wie in anderem Zusammenhang eingehend dargestellt, setzte das Parlament zur
DATE: 08.03.1990
HANS HIRTER
                           Abklärung der Tätigkeiten der Nachrichtendienste, der Abwehr und der Vorbereitung
                           von     Notstandsmassnahmen       im    EMD     eine     zweite     Parlamentarische
                           Untersuchungskommission (Puk) ein. Das Ratsbüro hatte zuerst entsprechende
                           Motionen der SP und der GP abgelehnt und beantragt, die mit weniger Kompetenzen
                           ausgestattete Geschäftsprüfungskommission mit den Abklärungen zu beauftragen.
                           Unter dem Eindruck neuer Enthüllungen namentlich über Datensammlungen im
                           Militärdepartement änderte es jedoch seine Meinung und sprach sich ebenfalls für eine
                           zweite Puk aus. Zu ihrem Präsidenten wurde Ständerat Carlo Schmid (cvp, Al) gewählt. 18

                           Administration judiciare
OBJET DU CONSEIL FÉDÉRAL   Der Ständerat machte sich in der Frühjahrssession an die Beratung des Teils C der
DATE: 05.03.1998
HANS HIRTER
                           Verfassungstotalrevision, der Reform der Justiz. Im wesentlichen ging es dabei um
                           Verfassungsgrundlagen für drei Ziele: die Stärkung der Leistungsfähigkeit des
                           Bundesgerichts durch die Einführung von Vorinstanzen und Zugangsbeschränkungen,
                           der Ausbau des Rechtsschutzes durch eine allgemeine Rechtsweggarantie und durch
                           die Einrichtung einer eingeschränkten Verfassungsgerichtsbarkeit und schliesslich die
                           Vereinheitlichung des kantonalen Zivil- und Strafprozessrechts. Die Vereinheitlichung
                           des Strafprozessrechts, die ja auch von verschiedenen Standesinitiativen gefordert
                           worden war, blieb unbestritten. Ausgiebig debattiert wurde hingegen über die von
                           Bundesrat und Kommission vorgeschlagene Verfassungsgerichtsbarkeit, welche dem
                           Bundesgericht erlauben soll, im konkreten Anwendungsfall zu überprüfen, ob ein
                           Bundesgesetz oder ein allgemeinverbindlicher Bundesbeschluss mit den
                           verfassungsmässigen Grundrechten und dem Völkerrecht übereinstimmt resp. die
                           verfassungsmässigen Rechte der Kantone nicht verletzt. Bruno Frick (cvp, SZ) lehnte im
                           Namen der Kommissionsminderheit diesen Vorschlag ab. Damit würde das Gericht zur
                           obersten      politischen    Instanz    gemacht,     was     dem     schweizerischen
                           Demokratieverständnis, wo dem Volk diese Funktion zukommt, widerspräche. Für die
                           Befürworter waren diese Befürchtungen, die namentlich auch von Carlo Schmid (cvp,
                           AI) vorgetragen wurden, übertrieben, da ja die Verfassungsnormen, deren Einhaltung
                           das Bundesgericht kontrollieren soll, weiterhin vom Volk bestimmt würden und zudem
                           das Bundesgericht diese Normenkontrolle bei kantonalen Gesetzen bereits seit 1874
                           ausübt. Mit einer relativ knappen Mehrheit (19:14) stimmte der Rat dem Ausbau der
                           Verfassungsgerichtsbarkeit zu.

                           In der ebenfalls heftig umstrittenen Frage der Einführung von Zugangsbeschränkungen
                           hatte die Kommission anfangs Jahr eine Kompromissformel ausgearbeitet. Diese sieht
                           vor, dass der Zugang zum Bundesgericht grundsätzlich garantiert ist, auf dem
                           Gesetzesweg für «Streitigkeiten, die keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung
                           aufwerfen» aber besondere Zugangsvoraussetzungen geschaffen werden können. Mit
                           dieser Formel konnte sich auch der Sozialdemokrat Aeby (FR) einverstanden erklären. In
                           der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Reformpaket Justiz mit 26:1 Stimmen
                           an. 19

AUTRE                      Der Ständerat befasste sich als Erstrat in der Wintersession mit dem Geschäft. Da die
DATE: 06.12.2001
HANS HIRTER
                           vorberatende Kommission mit dem Antrag, dass der Bundesrat die neuen Richter
                           wählen soll, überhaupt nicht einverstanden war, hatte sie einen Alternativvorschlag in
                           Form eines eigenständigen Gesetzes ausgearbeitet. Wahlbehörde für die neuen
                           Gerichte sollte gleich wie beim Bundesgericht die Vereinigte Bundesversammlung sein.
                           Um ihr die Arbeit zu erleichtern, sollte jedoch eine von der Bundesversammlung
                           gewählte Justizkommission, welche sich aus hoch qualifizierten Fachleuten
                           zusammensetzt, geschaffen werden. Diese hätte zuhanden der parlamentarischen
                           Richterwahlkommission die Ausschreibungen für vakante Stellen durchzuführen, die
                           Bewerbungsdossiers zu studieren und Wahlvorschläge zu machen. Zudem würde sie das
                           Parlament bei der Oberaufsicht über die Bundesgerichte unterstützen. Der Bundesrat
                           war mit diesem Vorschlag einverstanden, da eine Wahlvorbereitung durch eine
                           ausserparlamentarische      Expertenkommission     Gewähr     für   eine   sorgfältige
                           Kandidatenauswahl biete. Bekämpft wurde der Antrag jedoch von Carlo Schmid (cvp,
                           AI), der in seinem Rückweisungsantrag vorschlug, auf diese Justizkommission zu
                           verzichten. Unbestritten sei zwar, dass die Bundesversammlung Wahl- und
                           Aufsichtsorgan auch für die neuen Gerichte sein soll. Um eine sorgfältige Auswahl der
                           Richter durch die Bundesversammlung zu gewährleisten, sollte aber gemäss Schmid

                           ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE     01.01.89 - 01.01.19   8
nicht     eine    Fachkommission      gebildet,   sondern     die    parlamentarische
                           Richterwahlkommission mit einem ständigen Sekretariat versehen werden. Seine Kritik
                           an der Schaffung einer Justizkommission begründete Schmid vor allem damit, dass
                           dieses Gremium, wegen seiner fachlich prominenten Zusammensetzung und seiner
                           hohen Legitimation infolge seiner Wahl durch die Bundesversammlung, in der Praxis
                           nicht Hilfsorgan, sondern eine mächtige eigenständige Institution sein würde. Schmids
                           Kritik konnte sich mit 22:18 Stimmen durchsetzen, und die vorberatende Kommission
                           wurde beauftragt, eine Vorlage zur Stärkung der Richterwahlkommission auszuarbeiten.
                           Bei der Beratung der Schaffung des Bundesstrafgerichts hielt sich der Ständerat
                           weitgehend an die Regierungsanträge (mit Ausnahme der oben dargestellten Frage des
                           Wahl- und Oberaufsichtsorgans). Die Beratungen zum Bundesverwaltungsgericht
                           wurden noch nicht aufgenommen.

                           Im Herbst lieferte der Bundesrat in einer Zusatzbotschaft auch noch seinen
                           Standortentscheid für die neuen Gerichte mit ihren rund 70 resp. 260 Arbeitsplätzen
                           nach.    Er     beantragte,    das    Bundesstrafgericht       in     Aarau     und     das
                           Bundesverwaltungsgericht in Freiburg anzusiedeln. Für Aarau sprach wegen der
                           erforderlichen häufigen Kontakte zur Bundsanwaltschaft in Bern die zentrale
                           Verkehrslage; für Freiburg die Tatsache, dass ein Teil des Personals der bisher in Bern
                           und Lausanne angesiedelten Rekurskommissionen übernommen wird und zudem die
                           Rekrutierung der gut 50 französischsprachigen Juristen und Juristinnen hier einfacher
                           sein wird als an einem Standort in der Deutschschweiz. Ursprünglich waren 21 mögliche
                           Standorte in acht Kantonen (AG, BE, BL, FR, LU, SG, SO und TG) evaluiert worden. In die
                           engere Auswahl gelangten dann die Städte Aarau, Freiburg, Olten, St. Gallen und
                           Solothurn (Zur Nichtberücksichtigung des Kantons Solothurn siehe auch die Antwort auf
                           eine Frage Rudolf Steiner (fdp, SO) (01.5139)). Die von Tessiner Parlamentariern
                           verlangte Ansiedelung eines der beiden Gerichte im Tessin erachtete der Bundesrat als
                           nicht sachgemäss, da zu viele Kriterien nicht erfüllt seien. Negativ seien vor allem die zu
                           periphere Lage sowohl für die meisten Prozessbeteiligten als auch für die
                           Personalrekrutierung sowie die grosse Distanz zu juristischen Universitätsfakultäten.
                           Insbesondere das Argument der dezentralen Lage wurde auch gegen den von vielen
                           Ostschweizer Politikern mit Nachdruck geforderten Standort St. Gallen vorgebracht.
                           Der Ständerat hat sich in seinen Beratungen in der Wintersession noch nicht zur
                           Standortfrage geäussert. 20

INITIATIVE PARLEMENTAIRE   Die Rechtskommission des Ständerates reichte im Februar eine parlamentarische
DATE: 23.06.2006
HANS HIRTER
                           Initiative für die genaue Festlegung der Zahl der Bundesrichter in Lausanne und Luzern
                           (Bundesversicherungsgericht) ein. Das Gesetz spricht von 35-45 Richtern; die
                           Kommission schlug nach eigenen Bedarfsabschätzungen 38 ordentliche und 19
                           nebenamtliche Richter vor, also eine Reduktion gegenüber den heute je 41
                           ordentlichen resp. nebenamtlichen Richtern. Da sich die von der Reform der
                           Bundesrechtspflege erwarteten Entlastungen noch nicht genau abschätzen lassen, soll
                           diese Regelung bis zum Jahr 2011 gelten. Die Reduktion soll bei der Neubesetzung der
                           Gerichte im Jahr 2008 erfolgen, wobei bis zu diesem Zeitpunkt frei werdende Stellen
                           nicht mehr ersetzt würden. Der Bundesrat war damit grundsätzlich einverstanden, ging
                           aber von noch stärkeren Entlastungswirkungen der Reformen aus (Schaffung eines
                           Bundesstrafgerichts, organisatorische Zusammenlegung der Gerichte von Lausanne und
                           Luzern, Erschwerung des Zugangs für Kläger) und schlug deshalb nur 36 ordentliche
                           Richterstellen vor. Beim Abbau über die Nichtersetzung von Vakanzen beantragte er
                           eine gewisse Flexibilität. So soll darauf verzichtet werden, wenn die sprachliche oder
                           fachliche Zusammensetzung des Gerichts dadurch so stark verändert würde, dass seine
                           Funktionsfähigkeit nicht mehr garantiert wäre. Das Bundesgericht hingegen sprach sich
                           strikte gegen eine Reduktion der heute 41 ordentlichen Richterstellen aus. Seiner
                           Meinung nach wäre eine qualitativ hochstehende Gerichtstätigkeit bei einem Abbau
                           nicht mehr gewährleistet.

                           Der Ständerat beriet die Vorschläge bereits in der Märzsession. Er folgte seiner
                           Kommission und entschied sich für 38 Richter; einen Antrag Pfisterer (fdp, AG), die Zahl
                           bis 2014 bei 41 zu belassen, scheiterte deutlich. Auf Antrag seiner Kommission
                           beschloss der Rat zudem, dass das Bundesgericht umfassend und detailliert
                           Rechenschaft über die Art, den Umfang und den zeitlichen Aufwand der
                           Arbeitsaktivitäten jedes seiner Mitglieder abzulegen habe, um eine Grundlage für
                           Optimierungsmöglichkeiten zu erhalten.

                           Die Rechtskommission des Nationalrats zweifelte an den Annahmen der kleinen
                           Kammer über die zukünftige Geschäftslast, welche die Basis für den Abbauentscheid

                           ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE        01.01.89 - 01.01.19   9
gebildet hatten. Sie schlug vor, es bis Ende 2011 bei den gegenwärtigen 41 Richtern zu
                       belassen und dann, in Kenntnis der Auswirkungen der Gerichtsreform, allfällige
                       Reduktionen vorzunehmen. In der Abstimmung im Nationalrat unterlag dieser von der
                       Linken und der Hälfte der CVP unterstützte Vorschlag knapp mit 91 zu 87 Stimmen
                       gegenüber der von der SVP und der nahezu geschlossenen FDP befürworteten Lösung
                       des Ständerats (38 Richter). Die Pflicht zur detaillierten Rechenschaftsablage über den
                       Arbeitsaufwand ging dem Nationalrat zu weit. In einer Kompromisslösung einigten sich
                       die beiden Kammern darauf, dass das Gericht dem Parlament zwar Rechenschaft über
                       seinen Aufwand abzulegen hat. Verlangt werde aber nicht eine vollständige und
                       detaillierte Aufwanderfassung, sondern nur Informationen, welche das Parlament für
                       seine Entscheide benötigt. 21

POSTULAT               Seit mehreren Jahren befinden sich unter dem Oberbegriff „Justizreform“ sowohl die
DATE: 26.09.2007
HANS HIRTER
                       Organisation als auch der Ablauf der Rechtspflege auf Bundes- und Kantonsebene in
                       einer tiefgreifenden Umgestaltung. Stichwörter dazu sind die neuen Bundesgerichte
                       und die Vereinheitlichung der Prozessordnungen. Der Ständerat verlangte nun vom
                       Bundesrat mit der Überweisung eines Postulats Pfisterer (fdp, AG) kurze
                       Zwischenberichte und einen abschliessenden Bericht über die Wirksamkeit dieser
                       Reformen. 22

RAPPORT                In seinem Evaluationsbericht zur neuen Bundesrechtspflege, den er Ende Oktober
DATE: 30.10.2013
MARC BÜHLMANN
                       vorlegte, zog der Bundesrat insgesamt ein positives Fazit. Der auf ein Postulat Pfisterer
                       (fdp, AG) zurückgehende Bericht kam zum Schluss, dass die 2007 in Kraft getretene
                       Reform der Bundesrechtspflege gelungen sei. Die Reform hatte unter anderem zur
                       Schaffung des Bundesverwaltungs- und des Bundesstrafgerichts als erstinstanzliche
                       eidgenössische Gerichte geführt. Als Problem wurde allerdings die zunehmende und
                       teilweise falsche Belastung des Bundesgerichtes mit unbedeutenden Fällen geortet. Als
                       Massnahme schlug der Bundesrat deshalb vor, den Ausnahmekatalog zu überprüfen.
                       Zudem findet sich im Bericht auch ein Vorschlag für eine Art
                       Verfassungsgerichtsbarkeit: in einem Bestätigungsverfahren müsste das Parlament die
                       Verfassungsmässigkeit eines Gesetzes innerhalb einer bestimmten Frist bejahen, falls
                       das Bundesgericht einen Widerspruch feststellen würde. 23

                       Droits populaires
INITIATIVE POPULAIRE   Die vom Bundesrat beantragte Ungültigkeitserklärung für die Volksinitiative der SD „für
DATE: 27.06.1995
HANS HIRTER
                       eine vernünftige Asylpolitik“ wegen Unvereinbarkeit mit zwingendem Völker- und
                       Menschenrecht fand im Ständerat Zustimmung. Carlo Schmid (cvp, AI) plädierte
                       vergeblich gegen die Ungültigkeitserklärung (und für die Ablehnung) der Initiative. Mit
                       seinem Argument, dass die Verfassung selbst nur formelle, aber keine materiellen
                       Schranken für Verfassungsteilrevisionen nennt, vermochte er nur einen Ratskollegen zu
                       überzeugen. In einer staatsrechtlichen Debatte von hohem Niveau wurde von mehreren
                       Rednern betont, dass in den letzten Jahrzehnten ein Gesinnungswandel in bezug auf
                       materielle Schranken von Verfassungsrevisionen stattgefunden habe. Heute werde
                       zwingendes Völkerrecht („jus cogens“) auch dann als übergeordneter Rechtsbestand
                       von Demokratien anerkannt, wenn es nicht explizit in den Verfassungen erwähnt ist.
                       Bundesrat Koller präzisierte in seinem Votum, dass nur sehr wenige, aber für den
                       Schutz des Lebens zentrale Normen zu diesem zwingenden Völkerrecht gehörten,
                       namentlich das Genozid- und Folterverbot sowie das - von der SD-Initiative in Frage
                       gestellte - „Non-refoulement-Prinzip“. In dem Ende Juni in die Vernehmlassung
                       gegebenen Entwurf für die Totalrevision der Bundesverfassung ist die Ungültigkeit von
                       Initiativen, die zwingendem Völkerrecht widersprechen, explizit festgehalten. 24

                       ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE       01.01.89 - 01.01.19   10
Structures fédéralistes
                   Relations entre la Confédération et les cantons
RAPPORT            In Ausführung eines Postulats Pfisterer (fdp, AG) präsentierte der Bundesrat einen
DATE: 19.06.2007
HANS HIRTER
                   Bericht zu den Auswirkungen der schweizerischen Europapolitik auf den
                   Föderalismus. Er nahm darin eine Bestandsaufnahme der Mitwirkungsrechte der
                   Kantone vor und beschrieb allfällige Probleme bei der Übernahme europäischen Rechts
                   im Rahmen von weiteren Abkommen oder gar bei einem Beitritt zur EU. Neue
                   Institutionen zur Koordination, Mitwirkung oder Information möchte die Regierung
                   vorläufig keine schaffen. Hingegen könnte sie sich eine Rahmenvereinbarung zwischen
                   dem Bund und den Kantonen vorstellen, welche die Ausübung dieser Aktivitäten
                   vereinfacht. 25

                   Elections
                   Elections cantonales complémentaires
ÉLECTIONS          Ende April bestimmte die Landsgemeinde den Nachfolger von Gesundheitsdirektor
DATE: 27.04.2003
ROMAIN CLIVAZ
                   Hans Hörler (cvp). Die Christlichdemokraten und der Gewerbeverband nominierten
                   den Krankenkassenfachmann Werner Ebneter (cvp). Das Frauenforum, die Gruppe für
                   Innerrhoden, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Bauern, welche auf
                   ihren zweiten traditionellen Sitz verzichteten, sprachen sich für die politische
                   Quereinsteigerin Rosmarie Koller aus. Die SVP schickte ebenfalls einen Bewerber ins
                   Rennen, zog ihn aber wieder zurück, als die Bauern Rosmarie Koller ihre Unterstützung
                   zusagten. Erst beim zweiten Ausmehren entschied sich die Landsgemeinde für Werner
                   Ebneter (cvp) – damit ist keine Frau in der Appenzeller Regierung vertreten. Die übrigen
                   Mitglieder der Standeskommission wurden bestätigt, Carlo Schmid (cvp) auch für eine
                   weitere Amtsperiode als Ständerat. 26

                   Elections fédérales
ÉLECTIONS          Rücktritte
DATE: 21.10.2007
SABINE HOHL
                   24 Nationalräte und 14 Ständeräte traten auf das Legislaturende hin aus ihrem Rat
                   zurück. Unter den zurücktretenden Nationalräten versuchte nur Liliane Maury-Pasquier
                   (sp/ps, GE) NR/CN) den Übertritt in den Ständerat. Die FDP hatte im Nationalrat 6
                   Rücktritte und im Ständerat 5 Rücktritte zu verzeichnen. Bei der SP traten 6
                   Nationalräte und 3 Ständeräte zurück, bei der CVP 3 Nationalräte und 4 Ständeräte, bei
                   der SVP 6 Nationalräte und 2 Ständeräte. Bei den Grünen trat eine Nationalrätin zurück.
                   Die Rücktrittsquote betrug insgesamt im Nationalrat 12% und im Ständerat 30,4%.
                   Diese Quote ist im Vergleich zu 2003 in beiden Räten gesunken, insbesondere im
                   Nationalrat gab es viel weniger Rücktritte. Jedoch reichten einige bekannte
                   Parlamentarier ihren Rücktritt ein. Unter den zurücktretenden Ständeräten waren Trix
                   Heberlein (fdp, ZH), Hans Fünfschilling (fdp, BL), Thomas Pfisterer (fdp, AG), Françoise
                   Saudan (fdp, GE), Christiane Langenberger (fdp, VD), Christiane Brunner (sp, GE), Hans
                   Lauri (svp, BE), Hans Hofmann (svp, ZH) und Franz Wicki (cvp, LU). Auf eine Wiederwahl
                   in den Nationalrat verzichteten unter anderen Gerold Bührer (fdp, SH), Peter Vollmer
                   (sp, BE), Remo Gysin (sp, BS), Hermann Weyeneth (svp, BE), Rolf Hegetschweiler (fdp,
                   ZH), Jean-Paul Glasson (fdp, FR), Michel Béguelin (sp, VD) und Barbara Haering (sp,
                   ZH). 27

                   Politique étrangère

                   ANNÉE POLITIQUE SUISSE — SÉLECTION D'ARTICLES SUR LA POLITIQUE SUISSE      01.01.89 - 01.01.19   11
Vous pouvez aussi lire